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So bunt wie der Herbst ist die Entgeltabrechnung zum Jahresende!

2026 bringt große Umbrüche in der Entgeltabrechnung: Das Aktivrentengesetz, neue digitale Meldeverfahren und Steueränderungen fordern Arbeitgeber und Payroller gleichermaßen.

Markus StierEditorial
Lesezeit 1 Min.
Entgeltabrechnung 2025. Ein Mann in blauem Anzug und gemusterter Krawatte sitzt auf einem dunklen Ledersofa vor einem einfarbig dunklen Hintergrund. Er hat kurze Haare, trägt eine Brille und hat die Hände vor dem Gesicht gefaltet. Die Atmosphäre ist professionell und formell.

Liebe Leserinnen und Leser,

was uns 2026 erwartet, beginnt sich bereits jetzt abzuzeichnen. Es wird anspruchsvoll für Arbeitgeber, für die Entgeltabrechnung und für die Menschen, deren Lebensrealitäten hinter den Zahlen stehen.

Mit dem Aktivrentengesetz will die Bundesregierung ein deutliches Signal senden. Wer im Rentenalter weiterarbeitet, soll steuerlich entlastet werden. Ein Freibetrag von 2.000 Euro monatlich, direkt im Lohnsteuerabzug berücksichtigt, ist dabei ein erster Schritt. Zugleich bleibt die Regelung komplex. Arbeitgeber müssen in bestimmen Konstellationen Bestätigungen einholen, auf Parallelbeschäftigungen achten und Freibeträge korrekt dokumentieren. Auch die Einordnung im Zusammenspiel mit Betriebsrenten und Steuerklasse VI verlangt sauberes Arbeiten im wahrsten Sinne.

Nicht weniger ambitioniert ist der flächendeckende Umstieg auf das elektronische Meldeverfahren zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Ab 2026 soll alles über das ELStAM-­System laufen. Papierbescheinigungen verschwinden schrittweise. Dafür steigt die Abhängigkeit von korrekten Datensätzen der Versicherer und von der technischen Verlässlichkeit auf allen Seiten. Für Payroller bedeutet das neue Abläufe, klare Schnittstellen und im Zweifel den bekannten Spagat zwischen Pflicht und Wirklichkeit.

Und dann ist da noch das Steueränderungsgesetz 2025, das zum Jahresbeginn 2026 wirksam wird. Höhere Entfernungspauschalen, eine entfristete Mobilitätsprämie und angehobene Freibeträge für das Ehrenamt mögen gut gemeint sein, aber sie bringen auch viele Detailfragen mit sich. Bei der Pauschalierung von Fahrtkostenzuschüssen oder dem geldwerten Vorteil von Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wird die Regulierung durch den Gesetzgeber besonders deutlich.

Inmitten dieser Themen zeigt sich der Herbst in all seinen Farben. Das Laub fällt, die Tage werden kürzer, und während draußen die Natur zur Ruhe kommt, herrscht in der Entgeltabrechnung keine Pause. Ganz im Gegenteil. Es ist die Zeit der Vorbereitung. Was jetzt sauber geplant, abgestimmt und durchdacht wird, entscheidet darüber, wie ruhig der Jahreswechsel verläuft. Die Kombination aus neuen digitalen Verfahren, gesetzlichen Änderungen und wieder einmal steigendem Dokumentationsaufwand ist anspruchsvoll. Sie verlangt Überblick, Gelassenheit und vor allem eines: gute Information.

Die LOHN+GEHALT begleitet Sie durch diese Zeit mit dem, was Sie brauchen. Mit Klarheit, Fachlichkeit und einem Blick auf das Wesentliche. Damit Sie auch dann noch den Überblick behalten, wenn zwischen Blättern und Lohnarten kaum noch Raum zum Innehalten bleibt.

Ich wünsche Ihnen eine erkenntnisreiche Lektüre und einen farbenreichen Herbst mit Momenten der Ruhe, bevor das nächste Kapitel aufgeschlagen wird.

Ihr Markus Stier

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