Beschäftigte Rentner
Beschäftigte Rentner bleiben auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Die Einführung der Aktivrente ab 2026 ändert an der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung nichts.

Sachverhalt:
Wie müssen Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten in der Sozialversicherung eingeordnet werden? Nach Einführung der sog. Aktivrenten wird die Nachfrage nach der (Weiter-)Beschäftigung von Arbeitnehmern nach Erreichen der Regelaltersgrenze zunehmen.
Antwort:
Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, bleiben grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Die Einführung der Aktivrente ab dem 1.1.2026 ändert an den bestehenden Regelungen zur Sozialversicherungspflicht nichts. Das bedeutet, dass weiterhin der Arbeitnehmeranteil zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie der.
Rentenversicherungsfreiheit nur bei Bezug einer Vollrente
Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, müssen eine Vollrente wegen Alters beziehen, um in der Rentenversicherung versicherungsfrei zu sein. Die Rentenversicherungsfreiheit tritt nach Ablauf des Monats ein, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, sofern eine Vollrente wegen Alters bezogen wird. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Renten aus der Alterssicherung der Landwirte. Es besteht die Möglichkeit, auf die Rentenversicherungsfreiheit durch eine schriftliche Erklärung zu verzichten, was dann für die Dauer der Beschäftigung bindend ist.
Arbeitslosenversicherung: Versicherungsfreiheit mit fortbestehendem Arbeitgeberbeitrag
In der Arbeitslosenversicherung sind Arbeitnehmer ab dem Monat, in dem sie die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreichen, versicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss jedoch weiterhin den Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlen.
Aktivrente: Steuerfreibetrag ohne Auswirkungen auf die Sozialversicherung
Die Aktivrente selbst sieht einen Steuerfreibetrag von 2.000 Euro monatlich für sozialversicherungspflichtige Einkünfte aus einer aktiven Arbeitnehmertätigkeit vor. Diese Steuerfreistellung gilt jedoch nur für Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, und betrifft nicht die Sozialversicherungspflicht.
alga-Competence-Center, beantwortet durch Markus Stier

