Jahressteuergesetz 2026: Bundesratsausschüsse fordern zahlreiche Änderungen
Die Ausschüsse des Bundesrates haben ihre Empfehlungen zum Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt.

Zahlreiche Vorschläge betreffen unmittelbar den Lohnsteuerabzug, die Reisekostenabrechnung und die elektronische Lohnsteuerbescheinigung. Dabei sprechen sich die Länder insbesondere gegen zusätzliche bürokratische Belastungen der Arbeitgeber aus.
Keine Verschärfung bei der ersten Tätigkeitsstätte
Die von der Bundesregierung geplante Verkürzung der zeitlichen Grenze für eine dauerhafte Zuordnung zur ersten Tätigkeitsstätte von 48 auf 24 Monate (§ 9 Abs. 4 EStG) wird abgelehnt. Die Ausschüsse befürchten steuerliche Nachteile für Beschäftigte bei längerfristigen Projekten sowie zusätzliche Prüf- und Dokumentationspflichten für Arbeitgeber. Die bisherige 48-Monatsregelung soll erhalten bleiben.
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung nicht ausweiten
Die geplanten zusätzlichen Angaben in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sollen gestrichen werden. Nach Auffassung der Ausschüsse steht der geringe zusätzliche Erkenntnisgewinn der Finanzverwaltung in keinem angemessenen Verhältnis zum Aufwand für Arbeitgeber. Alternativ wird vorgeschlagen, vollständig erstattete Reisekosten künftig vereinfacht durch den Großbuchstaben „R“ zu bescheinigen, statt einzelne Erstattungsbeträge auszuweisen.
Weitere Empfehlungen zum Lohnsteuerabzug
Auch bei anderen Regelungen sehen die Ausschüsse Änderungsbedarf:
- Pflege-Pauschbetrag: Die bisherige Berücksichtigung im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren einschließlich Pflichtveranlagung und zeitlicher Begrenzung soll erhalten bleiben.
- Steuerfreie Arbeitgeberleistungen: Steuerfreie Aufstockungsbeträge und Zuschläge nach § 3 Nr. 28 und 28a EStG sollen ebenso wie die Aktivrente nicht zusätzlich nach § 41 Abs. 1 Satz 4 EStG aufgezeichnet werden müssen.
- Krankenversicherungsbeiträge: Freiwillig gesetzlich Versicherte, die ihre Beiträge selbst entrichten, sollen auf Wunsch die tatsächlichen Beiträge über eine elektronische Datenübermittlung der Krankenkassen bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen können.
- Lohnsteuer-Anmeldungen: Die Grenze für die jährliche Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung soll von 1.080 Euro auf 1.800 Euro steigen.
- Alleinerziehende: Der Entlastungsbetrag sowie der Erhöhungsbetrag für weitere Kinder sollen angehoben werden. Zudem wird eine progressionsunabhängige Förderung angeregt.
- Kilometerpauschale: Die bisherige Pauschale von 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer bei beruflichen Auswärtstätigkeiten soll angesichts gestiegener Kosten deutlich erhöht werden.
Weitere Änderungen bei Melde- und Anzeigepflichten
Die Ausschüsse regen außerdem an, Sanktionen bei verspäteten ELStAM-Abmeldungen ausgeschiedener Beschäftigter zu prüfen. Anzeigen über nicht nachträglich einbehaltene Lohnsteuer sollen künftig über einen amtlich bestimmten elektronischen Datensatz erfolgen.
Für fehlerhafte Steuerfreistellungen beim Kurzarbeitergeld wird zudem die Einführung einer Bagatellgrenze vorgeschlagen, um unnötige Anzeigen gegenüber den Finanzämtern zu vermeiden.
Bei sämtlichen Punkten handelt es sich zunächst um Empfehlungen der Bundesratsausschüsse. Der Bundesrat muss diese noch übernehmen und im weiteren Gesetzgebungsverfahren Stellung nehmen. Anschließend ist die Bundesregierung am Zug. Für Arbeitgeber und Entgeltabrechnungsstellen sind die Vorschläge dennoch von erheblicher Bedeutung. Besonders erfreulich ist, dass die Ausschüsse die zunehmende bürokratische Belastung der Unternehmen kritisch hinterfragen und zusätzliche Melde- und Dokumentationspflichten begrenzen wollen. Ob sich diese Positionen im weiteren Gesetzgebungsverfahren durchsetzen, bleibt abzuwarten.

