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Programmablaufplan für 2026 veröffentlicht

Das BMF hat die Entwürfe der Programmablaufpläne 2026 veröffentlicht. Sie regeln die maschinelle Berechnung von Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer.

Allgemein
Lesezeit 1 Min.
Foto: © stock.adobe.com/runrun2

Veröffentlichung der Programmablaufpläne 2026 durch das BMF

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Entwürfe der Programmablaufpläne für das Jahr 2026 vorgelegt. Sie bilden die Grundlage für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchenlohnsteuer sowie für die Erstellung der Lohnsteuertabellen. Zusätzlich umfasst das Paket einen Programmablaufplan zur Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach Doppelbesteuerungsabkommen.

Zentrale Änderungen bei Lohnsteuer, Freibeträgen und Vorsorgepauschale

Die neuen Pläne berücksichtigen insbesondere die geänderten Regelungen zur Vorsorgepauschale aus den Jahressteuergesetzen 2020 und 2022 sowie dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz. Darüber hinaus wurden die Anpassungen des Einkommensteuertarifs, die Anhebung des Grundfreibetrags, die aktualisierten Zahlenwerte nach § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG, der Kinderfreibetrag sowie die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag eingearbeitet. Ebenfalls enthalten sind die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung für 2026 sowie ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von 2,5 %.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und ist bereits vorab auf den Internetseiten des BMF abrufbar.

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