Rentenpaket 2025: Stabilisierung des Rentenniveaus, Mütterrente III und mehr Flexibilität bei Befristungen
Das Rentenpaket 2025 sichert das Rentenniveau bis 2031 bei 48 % und führt die Mütterrente III ab 2027 ein. Außerdem erleichtert es die Rückkehr älterer Beschäftigter durch die Aufhebung des Anschlussverbots.

Am 06.08.2025 hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten beschlossen. Mit dem sogenannten Rentenpaket 2025 werden drei zentrale Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag gesetzlich umgesetzt: die Verlängerung der Haltelinie beim Rentenniveau, die Einführung der Mütterrente III sowie die Aufhebung des Anschlussverbots für sachgrundlose Befristungen bei Erreichen der Regelaltersgrenze.
Rentenniveau bleibt bis 2031 bei 48 Prozent
Kern des Gesetzes ist die Verlängerung der sogenannten Haltelinie für das Rentenniveau. Dieses bleibt nun bis zum 01.07.2031 auf dem aktuellen Niveau von 48 Prozent stabil. Ohne gesetzgeberisches Eingreifen wäre ab 2026 mit einem schrittweisen Absinken des Rentenniveaus auf etwa 47 Prozent bis zum Jahr 2031 zu rechnen gewesen.
Durch die Festschreibung ergibt sich eine spürbare Entlastung für künftige Rentenbezieherinnen und -bezieher. Beispielhaft bedeutet dies: Eine monatliche Rente von 1.500 Euro liegt zum 01.07.2031 rechnerisch um etwa 35 Euro höher – das entspricht einem jährlichen Plus von rund 420 Euro. Auch nach 2031, wenn die sogenannten Dämpfungsfaktoren wieder greifen, bleibt der positive Unterschied im Rentenniveau dauerhaft erhalten.
Mütterrente III: Rentenrechtliche Gleichstellung ab 2027
Mit der sogenannten Mütterrente III wird die Kindererziehungszeit für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, um ein weiteres halbes Jahr auf insgesamt drei Jahre verlängert. Damit erfolgt die vollständige rentenrechtliche Gleichstellung der Erziehungsleistung von Müttern und Vätern, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes.
Die neuen Regelungen treten am 01.01.2027 in Kraft. Da eine vollständige technische Umsetzung erst zum 01.01.2028 möglich ist, erfolgt die Auszahlung für das Jahr 2027 rückwirkend.
Aufhebung des Anschlussverbots bei Befristungen im Rentenalter
Ein weiterer Bestandteil des Rentenpakets betrifft die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen. Das bislang geltende Anschlussverbot wird für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, aufgehoben. Damit wird die Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis erleichtert und der Einstieg in den flexiblen Ruhestand gestärkt.
Stärkung der Rücklagen und Neuordnung der Bundeszuschüsse
Ergänzend sieht das Gesetz eine Erhöhung der Mindestrücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Die Nachhaltigkeitsrücklage wird von bislang 0,2 auf künftig 0,3 Monatsausgaben angehoben. Ziel ist ein zusätzlicher Puffer zur Absicherung langfristiger Leistungsversprechen.
Zudem werden die Regelungen zu den Bundeszuschüssen überarbeitet. Die neuen Vorgaben sollen das System vereinfachen, transparenter gestalten und die langfristige Finanzierungsstruktur der gesetzlichen Rentenversicherung klarer regeln.