Steuererklärung per Klick okELSTER
Ab Juli 2026 ermöglicht die neue Funktion okELSTER die Abgabe der Steuererklärung per Klick in der App MeinELSTER+. Die Finanzverwaltung bündelt vorliegende Daten automatisch und erstellt einen vollständigen Erklärungsvorschlag.

okELSTER: Digitale Steuererklärung ab Juli 2026
Die Finanzverwaltung vereinfacht die digitale Abgabe der Einkommensteuererklärung weiter. Ab dem 01.07.2026 können Steuerpflichtige ihre Erklärung in der App „MeinELSTER+” mit nur einem Klick einreichen. Möglich wird dies durch die neue Funktion „okELSTER”, mit der die Finanzverwaltung bereits vorliegende Daten bündelt und einen vollständigen Erklärungsvorschlag bereitstellt.
Vollautomatischer Prozess in der MeinELSTER+ App
Nach Angaben des Finanzministeriums Baden-Württemberg läuft der gesamte Prozess vollständig digital ab. Das System übernimmt die erforderlichen Daten automatisch, ein manuelles Ausfüllen zahlreicher Felder entfällt. Stimmen die vorgeschlagenen Angaben, genügt eine Bestätigung in der App. Steuerpflichtige können Abweichungen oder Ergänzungen unmittelbar vornehmen. Die Übermittlung an das Finanzamt erfolgt anschließend elektronisch und medienbruchfrei.
Voraussetzungen für die Nutzung von okELSTER
Zum Start im Sommer 2026 richtet sich das Angebot zunächst an ledige Personen ohne Kinder. Voraussetzung ist, dass sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und oder Renteneinkünfte erzielen und ein gültiges ELSTER Konto besitzen. Die Finanzverwaltung plant eine Ausweitung auf weitere Personengruppen. Perspektivisch integriert sie die Funktion auch in die Webanwendung „einfachELSTERplus”.
Schnellere Steuerbescheide durch Automatisierung
Mit der neuen Lösung verspricht sich die Finanzverwaltung zudem eine Beschleunigung im Veranlagungsverfahren. Da zahlreiche Arbeitsschritte automatisiert ablaufen, reduziert sich der manuelle Prüfaufwand. Die Finanzämter können Steuerbescheide schneller erstellen und versenden.
Digitalisierung der Steuerverwaltung schreitet voran
Baden-Württemberg verfolgt damit konsequent das Ziel, Verwaltungsverfahren weiter zu… und bürokratische Hürden abzubauen. Für die Praxis bedeutet dies einen weiteren Schritt hin zu einer stärker datenbasierten, automatisierten Einkommensteuerveranlagung. Entscheidend wird sein, wie belastbar die Datenbasis im Einzelfall ist und in welchem Umfang Steuerpflichtige die angebotenen Vorschläge eigenständig überprüfen.

