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ELStAM: Neue Regeln ab 2025 für die elektronische Lohnsteuerabrechnung

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit einem Schreiben vom 13.12.2024 neue Regelungen für das ELStAM-Verfahren veröffentlicht, die ab dem 01.01.2025 gelten und die bisherigen Vorgaben von 2018 und 2019 ablösen. Diese Neuerungen bringen wichtige Änderungen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer mit sich.

Lohnsteuerrecht
Lesezeit 1 Min.
Vier Whitepaper-Dokumente mit Text scheinen vor einem blauen Farbübergang zu schweben, als würden sie die neuen Regeln von ELStAM 2025 veranschaulichen. Die Schatten darunter deuten Bewegung oder Schweben an, was dem Bild eine dynamische Note verleiht. Diese visuelle Darstellung spricht gezielt Fachkräfte aus der Entgeltabrechnung und Personalbetreuung an, um Ihnen einen Einblick in die kommenden Änderungen zu geben und aufzuzeigen, wie diese Ihren Arbeitsalltag beeinflussen könnten.
Foto: @ stock.adobe.com/xyz+

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick 

  • Automatisierte Datenaktualisierung: Änderungen bei melderechtlichen Daten (z. B. Familienstand, Kinderfreibeträge) werden künftig direkt aus den Melderegistern in die ELStAM-Datenbank übernommen.
  • Erweiterte Arbeitgeberpflichten: Arbeitgeber müssen sich über „Mein ELSTER“ registrieren, regelmäßig ELStAM-Daten abrufen und Dienstverhältnisse unverzüglich melden. Ein neuer Mitteilungsservice erleichtert den Überblick über Änderungen.
  • Mehrere Dienstverhältnisse: Arbeitnehmer müssen festlegen, welches Dienstverhältnis als erstes und welches als weiteres gilt. Änderungen wie ein Wechsel des Hauptarbeitgebers sind frühestens zum Monatsbeginn möglich. Fehlerhafte Meldungen können rückwirkend korrigiert werden.
  • Erleichterungen für Arbeitnehmer: Steuerklassenwechsel können einfacher beantragt werden. Zudem gibt es neue Datenschutzoptionen, etwa Positiv- und Negativlisten für Arbeitgeberberechtigungen.
  • Nachzahlungen: Ab 2025 sind diese je nach Zuflusszeitpunkt als laufender Arbeitslohn oder sonstige Bezüge zu behandeln.
  • Persönliche Änderungen: Arbeitnehmer sind verpflichtet, dem Finanzamt Änderungen (z. B. Trennung, Wegfall des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende) mitzuteilen, um die Steuerklasse und Freibeträge anzupassen. 

Die stärkere Digitalisierung und Automatisierung im ELStAM-Verfahren soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und für mehr Effizienz sorgen. Gleichzeitig erfordert dies von Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine präzise Anpassung der internen Abläufe sowie eine korrekte Pflege der Daten.

Das modernisierte ELStAM-Verfahren bietet Vorteile für alle Beteiligten, verlangt jedoch ein hohes Maß an Verantwortung und Sorgfalt, um Fehler beim Lohnsteuerabzug zu vermeiden. Arbeitgeber sollten frühzeitig ihre Systeme und Prozesse auf die neuen Anforderungen abstimmen.

 

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