Banner Online Kompaktkurse für fundiertes Wissen zu neuesten Gesesetzesänderungen und Abrechnungskriterien

Lohnsteuermitteilung 1/2015 als PDF

Jetzt herunterladen

Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 01/2015

Zum Jahresbeginn gibt es wieder zahlreiche wichtige Änderungen im Steuerrecht, die Arbeitgeber und Personalabteilungen kennen müssen. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe steht die gesetzliche Neuregelung zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen 2015. Die bisherige 110-Euro-Freigrenze wurde durch einen Freibetrag ersetzt, was die Abrechnung von Firmenfeiern grundlegend verändert und neue Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch neue Pflichten mit sich bringt.

Darüber hinaus gibt es spannende Entwicklungen aus der Rechtsprechung, die weitreichende finanzielle Folgen haben können. So hat der Bundesfinanzhof den Ausschluss des Werbungskostenabzugs für die Erstausbildung als verfassungswidrig eingestuft und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Weitere wichtige Themen sind neue Urteile zur Dienstwagenbesteuerung, etwa bei der Nutzung für Nebeneinkünfte oder bei Wechselkennzeichen, sowie eine Klarstellung zur Absetzbarkeit von Scheidungskosten und zur korrekten Versteuerung von Abfindungen.

Neue Besteuerung von Betriebsveranstaltungen 2015: Freibetrag statt Freigrenze

Ab 2015 gilt ein Freibetrag von 110 Euro für Betriebsfeiern. Das ändert die Spielregeln grundlegend, denn nur der übersteigende Betrag ist steuerpflichtig. Doch welche Kosten müssen nun alles einberechnet werden und was bedeutet die gesetzliche Neuregelung für Ihre nächste Firmenfeier?

Ausbildungskosten: Werbungskostenabzug bald wieder möglich?

Der Bundesfinanzhof hält den Ausschluss des Werbungskostenabzugs für die Erstausbildung für verfassungswidrig. Was bedeutet diese wichtige Entscheidung für Studenten und Auszubildende und welche Chancen ergeben sich daraus, um hohe Ausbildungskosten steuerlich geltend zu machen?

Dienstwagen: Neue Urteile zur privaten Nutzung und bei Nebeneinkünften

Wie wird der Vorteil bei zwei Dienstwagen mit nur einem Wechselkennzeichen besteuert? Und können Sie Fahrtkosten für Nebeneinkünfte absetzen, obwohl Sie einen Dienstwagen haben? Aktuelle Urteile bringen Bewegung in die komplexe Dienstwagenbesteuerung.

Scheidungskosten: Was ist nach der Gesetzesänderung noch absetzbar?

Trotz der gesetzlichen Verschärfung hat ein Finanzgericht entschieden, dass die reinen Kosten für die Ehescheidung weiterhin als außergewöhnliche Belastung absetzbar sein können. Welche Kosten genau betroffen sind und wie die Richter argumentieren, ist für Betroffene entscheidend.

Um die vollständigen Analysen und Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.