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Lohnsteuermitteilung 5/2015 als PDF

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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 05/2015

Die geplante Steuerentlastung 2015 ist das Top-Thema dieser Ausgabe. Die Bundesregierung hat beschlossen, den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag sowie das Kindergeld rückwirkend zum 1. Januar 2015 anzuheben. Wir erläutern, was diese Änderungen für Arbeitnehmer und Familien bedeuten und wie die Umsetzung im Lohnsteuerabzugsverfahren erfolgen soll. Doch das ist nicht die einzige wichtige Entwicklung. Ein weiteres zentrales Thema ist die lohnsteuerliche Behandlung bei der Rückerstattung von Beiträgen einer Direktversicherung. Ein aktuelles Urteil klärt hier die Frage, ob dies als negative Lohnzahlung zu werten ist. Außerdem analysieren wir die komplexen Regelungen zur ersten Tätigkeitsstätte bei Kraftfahrern und Monteuren, die entscheidend für die Abrechnung von Reisekosten sind. Abgerundet wird die Ausgabe durch eine wichtige Entscheidung zur doppelten Haushaltsführung bei einer Wohnung im Umfeld einer Großstadt und den Vertrauensschutz für Arbeitgeberzuschüsse an Syndikusanwälte.

Steuerentlastung 2015: Höhere Freibeträge und mehr Kindergeld geplant

Die Bundesregierung will Familien und Arbeitnehmer entlasten. Geplant ist eine rückwirkende Anhebung des Grund- und Kinderfreibetrags sowie des Kindergeldes. Wir zeigen, wie die Umsetzung in der Lohnabrechnung erfolgen soll und was das für Ihr Nettoeinkommen bedeutet.

Direktversicherung: Was passiert bei Beitragsrückerstattung?

Widerruft ein Arbeitgeber eine Direktversicherung und erhält den Rückkaufswert, stellt sich die Frage nach der steuerlichen Konsequenz. Ein Urteil des Finanzgerichts klärt, ob es sich dabei um eine negative Lohnzahlung handelt und ob bereits gezahlte Pauschalsteuern erstattet werden.

Reisekosten für Kraftfahrer: Wann liegt eine erste Tätigkeitsstätte vor?

Die Definition der ersten Tätigkeitsstätte ist für Kraftfahrer und Monteure entscheidend für die Reisekostenabrechnung. Wir erläutern die Kriterien der Finanzverwaltung, wann ein Unternehmensstandort als erste Tätigkeitsstätte oder Sammelpunkt gilt und welche Folgen das hat.

Doppelte Haushaltsführung: Wohnung im Umfeld einer Großstadt

Wann ist eine Zweitwohnung beruflich veranlasst? Ein Finanzgerichtsurteil zeigt, welche Fahrtzeit zumutbar ist und wann der Ort des eigenen Hausstands und der Beschäftigungsort nicht mehr als getrennt gelten. Die Details zur Abgrenzung sind entscheidend für den Werbungskostenabzug.

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