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Lohnsteuermitteilung 6/2015 als PDF

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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 06/2015

Die lohnsteuerliche Behandlung von Sachzuwendungen stellt Personalabteilungen immer wieder vor Herausforderungen. Ein zentrales Instrument ist dabei die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG, die es ermöglicht, Geschenke und Vorteile mit 30 % pauschal zu versteuern. Nach mehreren grundlegenden Urteilen des Bundesfinanzhofs hat das Bundesfinanzministerium nun ein aktualisiertes Anwendungsschreiben veröffentlicht, das viele offene Fragen klärt. Doch das ist nicht das einzige wichtige Thema in dieser Ausgabe. Wir beleuchten außerdem ein Urteil, das eine zeitanteilige Anwendung der 1-Prozent-Regelung bei Dienstwagen ablehnt. Zudem analysieren wir, wann ein geleastes Fahrzeug steuerlich dem Arbeitnehmer zuzurechnen ist und klären die amüsante, aber praxisrelevante Frage, ob eine Chipstüte im Flugzeug als Mahlzeit gilt.

Pauschalversteuerung nach § 37b EStG: Was das neue BMF-Schreiben regelt

Das BMF hat klargestellt, dass nur steuerpflichtige Zuwendungen pauschaliert werden können. Das Schreiben definiert das Wahlrecht, die Bemessungsgrundlage und den Umgang mit Geschenken, Aufmerksamkeiten und Incentive-Reisen. Wir fassen die wichtigsten Punkte für Sie zusammen.

1-Prozent-Regelung: Keine zeitanteilige Berechnung bei teilweiser Nutzung

Steht ein Dienstwagen einem Mitarbeiter nur für einen Teil des Monats zur Verfügung, muss der geldwerte Vorteil dennoch für den vollen Monat nach der 1-Prozent-Regelung versteuert werden. Ein Finanzgericht hat eine tageweise Aufteilung klar abgelehnt.

Leasing-Fahrzeug: Wann ist es dem Arbeitnehmer zuzurechnen?

Ein vom Arbeitgeber geleastes Fahrzeug kann unter Umständen steuerlich dem Arbeitnehmer zugerechnet werden. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer die wesentlichen Rechte und Pflichten eines Leasingnehmers trägt. Die Folge ist eine andere Besteuerung des Vorteils.

Reisekosten: Chipstüte im Flieger ist keine Mahlzeit

Gute Nachrichten für Reisende: Das BMF hat klargestellt, dass kleine Snacks wie Chipstüten oder Müsliriegel, die im Flugzeug gereicht werden, keine Mahlzeit darstellen. Eine Kürzung der Verpflegungspauschale ist daher nicht vorzunehmen.

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