Lohnsteuermitteilung 7/2015 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 07/2015
Die steuerliche Behandlung von Mitarbeiter-Vorteilen ist ein wichtiges Thema in der Personalarbeit. Deshalb steht in dieser Ausgabe die Zinsverbilligung bei Arbeitgeberdarlehen im Mittelpunkt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem neuen Schreiben die Regeln für Zinsvorteile neu gefasst. Es erklärt genau, wie man den geldwerten Vorteil bewerten muss und welche Rolle der Rabattfreibetrag sowie die 44-Euro-Freigrenze dabei spielen. Aber das ist nicht das einzige wichtige Thema. Ein weiteres Feld sind die geplanten Steuererleichterungen für 2015 und 2016. Diese sehen eine Erhöhung des Grundfreibetrags und eine stärkere Entlastung für Alleinerziehende vor. Außerdem schauen wir uns ein Urteil zur privaten Nutzung von Fahrschulautos an und klären, wann man Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit als Werbungskosten geltend machen kann. Am Ende der Ausgabe betrachten wir noch eine Entscheidung zur Möglichkeit, zwei häusliche Arbeitszimmer steuerlich anzuerkennen.
Zinsverbilligung bei Arbeitgeberdarlehen: Das neue BMF-Schreiben
Das BMF hat die Regeln zur Zinsverbilligung bei Arbeitgeberdarlehen neu gefasst. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Zinsvorteile richtig bewerten. Außerdem erfahren Sie, wann die 44-Euro-Freigrenze oder der Rabattfreibetrag gelten und welche Aufzeichnungspflichten für Arbeitgeber bestehen.
Steuerentlastung 2015/2016: Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen
Die Bundesregierung plant, den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2015 zu erhöhen. Zusätzlich sollen Alleinerziehende stärker entlastet werden. Wir erklären die geplanten Änderungen und wie die Regierung sie umsetzen will.
Private Nutzung von Fahrschulautos: 1-Prozent-Regelung anwendbar?
Gilt die 1-Prozent-Regelung nicht für Fahrschulfahrzeuge? Ein Urteil schafft hier Klarheit. Es zeigt, dass man auch bei diesen Fahrzeugen einen geldwerten Vorteil ansetzen muss, wenn man kein richtiges Fahrtenbuch führt.
Unfallkosten als Werbungskosten: Was gilt bei mehreren Wohnungen?
Ein Arbeitnehmer mit zwei Wohnungen hat einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Ein Urteil erklärt nun, wann die Unfallkosten neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzbar sind und welche Rolle der Lebensmittelpunkt dabei spielt.
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