Lohnsteuer-Mitteilungen als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 01/2026
Mit der Ausgabe 01/2026 starten die Lohnsteuer-Mitteilungen in ein Jahr voller steuerlicher und abrechnungsrelevanter Neuerungen. Im Mittelpunkt stehen zahlreiche Änderungen, die Arbeitgeber, Personalabteilungen und Steuerberater bereits zu Jahresbeginn vor neue Anforderungen stellen. Besonders hervorzuheben ist der Abruf der Daten von privat versicherten Beschäftigten, der ab 2026 eine zentrale Rolle im Lohnsteuerabzugsverfahren spielt.
Darüber hinaus greifen die Lohnsteuer-Mitteilungen aktuelle gesetzliche Beschlüsse, neue Pauschalen, wichtige Gerichtsentscheidungen sowie praxisrelevante Klarstellungen auf, die unmittelbare Auswirkungen auf die tägliche Entgeltabrechnung haben. Die Ausgabe beleuchtet, welche steuerlichen Änderungen der Bundesrat zum Jahreswechsel verabschiedet hat und welche Folgen sich daraus für Löhne und Gehälter ergeben.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Aktivrente, zu der weitere Klarstellungen durch die Finanzverwaltung angekündigt sind. Auch das Reisekostenrecht bleibt ein Dauerbrenner: Neue Auslandspauschalen sowie eine richtungsweisende Entscheidung zur sogenannten „geringen Entfernung“ sorgen hier für erhöhten Klärungsbedarf in der Praxis. Ergänzt wird dies durch Hinweise zur rückwirkenden Korrektur von Pflegeversicherungsbeiträgen sowie technische Neuerungen im ELStAM-Verfahren.
Der folgende Überblick stellt die zentralen Themen der Ausgabe vor. Er zeigt, warum diese Inhalte für die Personalpraxis besonders relevant sind, ohne die detaillierten Erläuterungen und konkreten Handlungsanweisungen vorwegzunehmen. Diese finden Sie – wie gewohnt – ausschließlich in der vollständigen Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen.
Abruf der Daten von privat versicherten Beschäftigten ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 werden Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung elektronisch übermittelt und im Rahmen des ELStAM-Verfahrens berücksichtigt. Für Arbeitgeber bedeutet dies eine grundlegende Umstellung: Papierbescheinigungen verlieren an Bedeutung, während automatisierte Datenabrufe in den Fokus rücken.
Die Lohnsteuer-Mitteilungen zeigen, welche Daten künftig bereitgestellt werden, welche Pflichten weiterhin beim Arbeitgeber verbleiben und warum sich durch die neue Zuordnung der Beiträge Änderungen beim monatlichen Nettoeinkommen ergeben können. Die Details und praxisrelevanten Konsequenzen werden ausführlich in der Ausgabe erläutert.
Steuerliche Änderungen zum Jahreswechsel
Zum Jahresende 2025 hat der Bundesrat zahlreiche steuerliche Neuregelungen verabschiedet. Diese betreffen unter anderem Pauschalen, Freibeträge und weitere lohnsteuerlich relevante Regelungen, die ab 2026 zu beachten sind.
Die Lohnsteuer-Mitteilungen ordnen diese Beschlüsse ein und zeigen, ab wann die Änderungen gelten und welche Personengruppen besonders betroffen sind. Für die Entgeltabrechnung ist dieser Überblick entscheidend, um Fehler zum Jahresbeginn zu vermeiden.
Aktivrente: Klärungsbedarf in der Abrechnungspraxis
Mit der Aktivrente wird ab 2026 ein monatlicher Steuerfreibetrag für Beschäftigte eingeführt, die das Regelrentenalter erreicht haben und weiterhin sozialversicherungspflichtig tätig sind. Gleichzeitig bestehen zahlreiche offene Fragen zur praktischen Umsetzung.
Die Lohnsteuer-Mitteilungen greifen die wichtigsten Fragestellungen auf und zeigen, warum Arbeitgeber hier besonders aufmerksam sein sollten. Welche Klarstellungen angekündigt sind und welche Auswirkungen dies für die Lohnabrechnung hat, wird in der vollständigen Ausgabe detailliert dargestellt.
Neue Auslandspauschalen und Reisekostenrecht
Für Auslandsdienstreisen gelten ab 2026 neue Pauschbeträge, die durch ein aktuelles BMF-Schreiben bekannt gegeben wurden. Gleichzeitig bleiben die korrekte Anwendung und Kürzung von Verpflegungspauschalen ein zentrales Thema der Abrechnungspraxis.
Die Lohnsteuer-Mitteilungen zeigen, warum gerade bei mehrtägigen Reisen, mehreren Tätigkeitsorten und der Gestellung von Mahlzeiten erhöhte Sorgfalt erforderlich ist und wo in der Praxis häufig Unsicherheiten entstehen.
„Geringe Entfernung“ im Reisekostenrecht
Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bringt neue Klarheit zur Frage, wann eine „geringe Entfernung“ im Sinne des Reisekostenrechts vorliegt. Dabei spielt insbesondere die konkrete Ermittlung der Entfernung eine entscheidende Rolle.
Die Lohnsteuer-Mitteilungen erläutern die Bedeutung dieser Entscheidung für die Abrechnungspraxis und zeigen, warum diese Rechtsprechung auch für vergleichbare Fälle relevant ist.
Rückwirkende Korrektur der Pflegeversicherungsbeiträge
Durch digitale Abrufverfahren kann es zu rückwirkenden Korrekturen der Pflegeversicherungsbeiträge ab dem Jahr 2023 kommen. Dies wirft Fragen zur lohnsteuerlichen Behandlung und zur Eintragung in der Lohnsteuerbescheinigung auf.
Die Lohnsteuer-Mitteilungen zeigen auf, wie Arbeitgeber mit diesen Korrekturen umgehen müssen und welche steuerlichen Besonderheiten dabei zu beachten sind.
Neuer Arbeitgeber-Identabgleich bei ELStAM
Ab 2026 wird das ELStAM-Verfahren technisch weiterentwickelt, um fehlerhafte Abrufe zu reduzieren. Künftig werden die vom Arbeitgeber übermittelten Daten vollständiger abgeglichen.
Die Lohnsteuer-Mitteilungen geben einen Überblick über die Änderungen und erklären, worauf sich Arbeitgeber bei verzögerten oder abgewiesenen Abrufen einstellen sollten.
Um die vollständigen Analysen, Hintergründe und konkreten Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.
