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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 02/2025

Diese Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen zeigt wieder wichtige Neuerungen für die korrekte Lohnabrechnung 2025. Ein zentrales Thema ist, wie Arbeitgeber eine Abfindung versteuern. Der Gesetzgeber hat nämlich die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug abgeschafft. Das hat direkte Folgen für die Auszahlung an Arbeitnehmer und erfordert schnelles Handeln. Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter daher unbedingt über die neuen Regeln informieren.

Zudem erklären wir ein neues Urteil zur zeitlichen Aufteilung von Leasingsonderzahlungen. Dieses Urteil ändert die bisherige Rechtslage und ist wichtig für die Berechnung der Fahrzeugkosten. Wir geben auch eine wichtige Erklärung zur Inflationsprämie, falls danach eine Lohnerhöhung folgt. Wegen schneller Gesetzesänderungen müssen viele Arbeitgeber ihre Januar-Abrechnung korrigieren. Diese Ausgabe gibt Ihnen das Wissen, um diese schwierigen Themen sicher anzuwenden.

Wichtige Änderung 2025: Abfindung richtig versteuern

Seit 2025 dürfen Arbeitgeber die günstige Fünftelregelung für Abfindungen nicht mehr direkt beim Lohnsteuerabzug nutzen. Das bedeutet, Arbeitgeber müssen die gesamte Abfindung mit der normalen Steuerklasse versteuern. Dies führt zu deutlich höheren Steuern im Monat der Auszahlung.

Neues BFH-Urteil: Leasingsonderzahlung periodengerecht aufteilen

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsauffassung geändert. Eine Leasingsonderzahlung dürfen Sie nicht mehr komplett im Jahr der Zahlung als Werbungskosten absetzen. Stattdessen müssen Sie diese nun gleichmäßig auf die gesamte Laufzeit des Leasingvertrags aufteilen. Das wirkt sich auf die Berechnung des individuellen Kilometersatzes aus.

Inflationsprämie und Lohnerhöhung: Was gilt jetzt?

Gefährdet eine Lohnerhöhung die Steuerfreiheit der Inflationsprämie, wenn sie direkt nach deren Auslaufen kommt? Das Bundesfinanzministerium gibt dazu eine klare Antwort. Entscheidend ist, ob die Lohnerhöhung auf einer neuen Abmachung basiert oder schon früher vereinbart war.

Geänderter Lohnsteuerabzug 2025: Korrekturen erforderlich

Wegen der schnellen Erhöhung des Grundfreibetrags und der Anpassung der Steuertarife müssen Arbeitgeber die Lohnabrechnungen für Januar 2025 korrigieren. Die Finanzverwaltung hat dafür einen neuen Plan für den Lohnsteuerabzug herausgegeben. Diesen müssen Arbeitgeber spätestens bis zum 1. März 2025 anwenden.

Um die vollständigen Analysen und Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.