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Betriebliche Altersversorgung: Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 09/2025

Die Bundesregierung plant mit dem 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz eine umfassende Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung. Im Zentrum der Reform steht dabei die verbesserte Förderung für Angestellte mit geringem Einkommen. Dadurch soll die bAV vor allem in kleinen und mittleren Firmen häufiger genutzt werden. Für Arbeitgeber ergeben sich daraus nicht nur neue Chancen, sondern sie müssen sich auch frühzeitig mit den geänderten Regeln zur betrieblichen Altersversorgung befassen.

Neben der Stärkung der betrieblichen Altersversorgung beleuchten wir aber auch weitere wichtige gesetzliche Änderungen in dieser Ausgabe. Dazu zählen zum Beispiel die neuen Sachbezugswerte für 2026. Diese machen eine Anpassung bei der Bewertung von Mahlzeiten und Unterkünften nötig. Wir bereiten Sie auf alle Themen rund um die Lohnabrechnung einfach und verständlich vor.

Neues Gesetz zur betrieblichen Altersversorgung: Was sich ändert

Der Staat verbessert die steuerliche Förderung für Geringverdiener und passt die Einkommensgrenzen flexibel an. Erfahren Sie deshalb, welche Chancen sich daraus für Arbeitgeber ergeben und wie Sie die neuen Regeln der betrieblichen Altersversorgung optimal für Ihr Unternehmen nutzen.

Neue Sachbezugswerte 2026: Das ändert sich für Mahlzeiten und Unterkunft

Neben den Neuerungen bei der betrieblichen Altersversorgung müssen Arbeitgeber auch die steigenden Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft im Blick haben. Das wirkt sich direkt auf die Abrechnung von Kantinenessen und Restaurantschecks aus. Prüfen Sie daher jetzt, ob Sie die Zuzahlungen anpassen müssen.

Doppelte Haushaltsführung: BFH-Urteil schafft mehr Rechtssicherheit

Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs macht es einfacher, eine doppelte Haushaltsführung bei Alleinstehenden anzuerkennen. Für Arbeitgeber bedeutet das mehr Sicherheit bei der steuerfreien Erstattung, was eine wichtige Ergänzung zu den Kenntnissen über die betriebliche Altersversorgung darstellt.

Kurzfristige Beschäftigung: Neue Regeln für die Landwirtschaft

Für die Saisonarbeit in der Landwirtschaft erweitert der Gesetzgeber die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen. Auch hier gibt es für Arbeitgeber wichtige Details zu beachten, die über die reine betriebliche Altersversorgung hinausgehen. Wir zeigen Ihnen, was bei der Einstellung von Saisonkräften wichtig ist.

Um die vollständigen Analysen und Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.