Lohnsteuermitteilung 3/2014 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 03/2014
Die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen bringt wichtige Klärungen zu Themen aus der Praxis. Ein Schwerpunkt ist dabei die pauschale Lohnsteuer nach § 37b EStG, denn hierzu hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) erneut geäußert. Die Ausgabe beantwortet nun klarer die Frage, ob man Zuwendungen aus privatem Vermögen pauschal besteuern kann und ob die gezahlte Steuer als Betriebsausgabe abziehbar ist. Außerdem geht es um wichtige Themen wie die Folgen einer falschen Lohnsteuerbescheinigung, die Absetzbarkeit von Erststudiumskosten und neue Regeln zur Dienstwagennutzung.
Pauschale Lohnsteuer § 37b EStG: Nicht für private Zuwendungen
Der BFH hat entschieden, dass Zuwendungen aus dem Privatvermögen nicht unter die Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG fallen. Die Regelung gilt nämlich nur für Zuwendungen vom Betrieb. Deshalb hat dies große Folgen für Gesellschafter und Vorstände, die Kosten aus der eigenen Tasche zahlen.
Pauschalsteuer als Betriebsausgabe: Abzugsfähigkeit geklärt
Kann man die nach § 37b EStG übernommene Pauschalsteuer als Betriebsausgabe abziehen? Ein neues Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen sagt nein, wenn schon das eigentliche Geschenk (z.B. über 35 Euro) nicht abzugsfähig ist. Jedoch ist die Revision zugelassen.
Fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung: Wer haftet?
Was passiert, wenn der Arbeitgeber den Buchstaben „M“ für Mahlzeiten vergisst? Grundsätzlich kann das Finanzamt dies mit einem Zwangsgeld bestrafen. Aber eine neue Übergangsregel schafft vorerst Erleichterung. Trotzdem bleibt die korrekte Bescheinigung eine wichtige Pflicht.
Kosten für Erststudium: Kein Werbungskostenabzug
Der BFH bestätigt erneut: Die Kosten für ein Erststudium kann man nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen, wenn es nicht in einem Dienstverhältnis stattfindet. Man kann sie lediglich begrenzt als Sonderausgaben geltend machen. Das bestätigt das aktuelle Gesetz.
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