Lohnsteuermitteilung 1/2021 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 01/2021
Das neue Jahr startet mit einem Paukenschlag für die Abrechnungspraxis: Das lang erwartete neue BMF-Schreiben zu den Reisekosten ist da und bringt auf über 50 Seiten zahlreiche Klarstellungen und wichtige Neuregelungen, die die aktuelle Rechtsprechung des BFH aufgreifen. Von der Definition der ersten Tätigkeitsstätte über die Mahlzeitengestellung bis hin zur doppelten Haushaltsführung – hier besteht für Arbeitgeber dringender Handlungs- und Informationsbedarf, um Fehler zu vermeiden. Doch das ist längst nicht alles, was die erste Ausgabe des Jahres für Sie bereithält. Wir analysieren die neue Homeoffice-Pauschale, die Verlängerung der Frist für den steuerfreien Corona-Zuschuss und weitere wichtige Änderungen, die durch das Jahressteuergesetz 2020 beschlossen wurden. Außerdem im Fokus: Ein BFH-Urteil zu Verwarnungsgeldern bei Falschparkern und eine Klarstellung, ob zur Verfügung gestellte Mahlzeiten auch gegessen werden müssen. Mit diesem Wissen starten Sie rechtssicher in das neue Lohnsteuer-Jahr!
Neues BMF-Schreiben Reisekosten: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Das BMF hat sein Schreiben zum Reisekostenrecht grundlegend überarbeitet. Was gilt nun bei der Definition der ersten Tätigkeitsstätte, insbesondere bei großräumigen Arbeitsgebieten? Und welche neuen Regeln gelten bei der Kürzung der Verpflegungspauschalen bei Mahlzeitengestellung?
Jahressteuergesetz 2020: Homeoffice-Pauschale und verlängerter Corona-Zuschuss
Für 2020 und 2021 gibt es eine Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag. Wann kann sie angesetzt werden? Zudem wurde die Frist für den steuerfreien Corona-Zuschuss bis Mitte 2021 verlängert. Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen, um die Vorteile rechtssicher zu nutzen.
Verwarnungsgelder für Falschparker: Arbeitslohn oder nicht?
Übernimmt der Arbeitgeber Verwarnungsgelder, die seine Mitarbeiter mit Firmenwagen verursacht haben, liegt nicht automatisch steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Ein neues BFH-Urteil sorgt für Klarheit, stellt aber auch eine entscheidende Bedingung für die Steuerfreiheit auf.
Mahlzeitengestellung: Muss die Mahlzeit für die Kürzung eingenommen werden?
Stellt der Arbeitgeber bei einer Auswärtstätigkeit eine Mahlzeit zur Verfügung, wird die Verpflegungspauschale gekürzt. Doch was gilt, wenn der Arbeitnehmer das Essen gar nicht in Anspruch nimmt? Der BFH hat hierzu nun ein klares Urteil gefällt.
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