Lohnsteuermitteilung 1/2022 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 01/2022: Erste Tätigkeitsstätte, Homeoffice und mehr
Die erste Ausgabe des Jahres 2022 der Lohnsteuer-Mitteilungen steckt voller wichtiger Themen für die Entgeltabrechnung. Deshalb steht die Frage nach der Erste Tätigkeitsstätte Leiharbeitnehmer im Mittelpunkt. Denn ein aktuelles Finanzgerichtsurteil sorgt hier für wichtige Klarstellungen, wann der Betrieb eines Kunden zur ersten Tätigkeitsstätte wird und welche großen Folgen das für die Fahrtkostenabrechnung hat. Darüber hinaus verlängert die Bundesregierung die beliebte Homeoffice-Pauschale für das Jahr 2022. Außerdem beleuchten wir die steuerliche Behandlung von Einmalzahlungen aus der Betriebsrente sowie die Fallstricke beim neuen Lohnsteuerabgleich durch die Finanzämter.
Erste Tätigkeitsstätte bei Leiharbeitnehmern: Ein neues Urteil schafft Klarheit
Wenn ein Leiharbeitnehmer jahrelang bei demselben Kunden tätig ist, stellt sich schnell die Frage: Gilt dessen Betrieb als erste Tätigkeitsstätte? Ein aktuelles Urteil klärt nun die Voraussetzungen für eine dauerhafte Zuordnung. Folglich hat dies große Auswirkungen auf die Abrechnung der Fahrtkosten, weshalb die Details entscheidend sind.
Homeoffice-Pauschale für 2022 verlängert
Gute Nachrichten für das neue Jahr, denn die Regierung verlängert die beliebte Homeoffice-Pauschale für 2022. Arbeitnehmer können somit weiterhin bis zu 600 Euro geltend machen. Allerdings bleibt die Frage, ob der Arbeitgeber diese Pauschale auch steuerfrei erstatten darf.
Kapitalauszahlung aus der bAV: Wann gilt die Fünftelregelung?
Die Einmalauszahlung einer Betriebsrente führt oft zu einer hohen Steuerlast. Deshalb ist die Entscheidung des BFH zur Fünftelregelung so wichtig. Der Bundesfinanzhof klärt nun, wann Arbeitnehmer die steuerliche Ermäßigung nutzen können, was eine wichtige Klarstellung für die Praxis ist.
Lohnsteuerabgleich: So vermeiden Sie Differenzen und Nachfragen
Seit 2021 gleichen die Finanzämter Lohnsteuer-Anmeldungen und -Bescheinigungen ab, wodurch bei Differenzen schnell Nachfragen drohen. Eine häufige Ursache sind Rückrechnungen über das Jahresende hinaus. Daher zeigen wir Ihnen, worauf Sie jetzt achten müssen, damit der Abgleich fehlerfrei gelingt.
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