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Lohnsteuermitteilung 1/2023 als PDF

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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 01/2023

Die neueste Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen bringt eine Fülle wichtiger Neuerungen und Klarstellungen für Arbeitgeber und Personalverantwortliche. Ein absolutes Highlight sind die vom Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichten Inflationsausgleichsprämie FAQ. Diese häufig gestellten Fragen liefern detaillierte Antworten zur steuer- und abgabenfreien Zahlung von bis zu 3.000 Euro, die Unternehmen ihren Mitarbeitern zur Abfederung der gestiegenen Lebenshaltungskosten gewähren können. Hier erfahren Sie die wichtigsten Punkte aus diesen FAQs, um die Prämie korrekt und rechtssicher auszuzahlen. Doch damit nicht genug: Die Ausgabe beleuchtet auch wichtige Änderungen beim Kurzarbeitergeld, Neuerungen beim Lohnsteuerabzug 2023 und die aktualisierten Reisekostenpauschalen für Auslandsreisen. Zudem gibt es wichtige Urteile zur doppelten Haushaltsführung und zum häuslichen Arbeitszimmer, die Sie in Ihrer täglichen Arbeit unbedingt beachten sollten.

Inflationsausgleichsprämie FAQ: Wer profitiert und was zu beachten ist

Die Inflationsausgleichsprämie FAQ des BMF klären umfassend, welche Arbeitnehmergruppen die steuerfreie Prämie erhalten können. Dazu zählen nicht nur klassische Arbeitnehmer, sondern auch Minijobber, Kurzarbeiter, Beschäftigte in Elternzeit, Versorgungsbeziehende und sogar ehrenamtlich Tätige, sofern sie als Arbeitnehmer gelten. Es ist entscheidend, dass die Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird und ein klarer Bezug zur Abmilderung der Inflation besteht. Die FAQs geben auch Hinweise zur Möglichkeit, die Prämie mehrfach bei aufeinanderfolgenden oder nebeneinander bestehenden Dienstverhältnissen in Anspruch zu nehmen, wobei die Höchstgrenze von 3.000 Euro pro Arbeitnehmer im Begünstigungszeitraum zu beachten ist.

Bagatellgrenze bei Kurzarbeitergeld-Prüfung: Entlastung für Unternehmen

Eine erhebliche Entlastung für Unternehmen bringt die neue Bagatellgrenze von 10.000 Euro je Arbeitsausfall. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand bei der Prüfung von Kurzarbeitergeld-Anträgen erheblich. Insbesondere für pandemiebedingte Anträge entfallen Prüfungen der Agentur für Arbeit, wenn dieser Wert nicht überschritten wird. Dies vereinfacht die Abwicklung für viele Betriebe.

Lohnsteuerabzug 2023: Neue Programmablaufpläne und Korrekturen

Das Jahressteuergesetz 2022 hat zu einer Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende geführt. Folglich sind ab Januar 2023 neue Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug gültig. Arbeitgeber müssen hier Korrekturen für die bereits abgerechneten Monate Januar bis März vornehmen, um den neuen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.

Reisekostenpauschalen für Auslandsreisen 2023: Aktuelle Sätze

Ab dem 1. Januar 2023 gelten aktualisierte Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen für Auslandsreisen. Das BMF hat die neuen Sätze bekannt gegeben, die für eine korrekte Abrechnung der Reisekosten unerlässlich sind. Die genaue Kenntnis dieser Pauschalen hilft, den Verwaltungsaufwand zu minimieren und steuerliche Fehler zu vermeiden.

Doppelte Haushaltsführung mit Ehepartner im Ausland: Nachweispflicht

Ein wichtiges Urteil befasst sich mit der doppelten Haushaltsführung, wenn der Ehepartner im Ausland lebt. Hier ist der Nachweis der finanziellen Beteiligung an den Lebenshaltungskosten am Hauptwohnsitz entscheidend für den Werbungskostenabzug. Ohne diesen Nachweis kann die doppelte Haushaltsführung vom Finanzamt nicht anerkannt werden.

Häusliches Arbeitszimmer bei Gesundheitseinschränkungen: Ein Urteil

Ein aktuelles Urteil behandelt den Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer. Dies betrifft Fälle, in denen der betriebliche Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen nicht täglich genutzt werden kann. Das Gericht muss hier prüfen, ob das häusliche Arbeitszimmer aufgrund der gesundheitlichen Situation als notwendige Betriebsausgabe oder Werbungskosten anerkannt werden kann.

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