Lohnsteuermitteilung 10/2014 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 10/2014
Der Jahreswechsel rückt näher und bringt wichtige Steueränderungen mit sich. So sieht das geplante Zollkodexanpassungsgesetz neue Regeln bei der Erstausbildung und eine höhere Freigrenze für Betriebsfeiern vor. Aber nicht nur neue Gesetze, sondern auch aktuelle Urteile machen es nötig, dass Personalabteilungen jetzt handeln. Ein Hauptthema dieser Ausgabe ist deshalb die Besteuerung von Abfindungen. Hier erklären zwei neue Urteile die Anwendung der Fünftelregelung genauer, denn Fehler können schnell teuer werden.
Außerdem geht es um neue Urteile zum häuslichen Arbeitszimmer, wobei es auf den genauen Mittelpunkt der Arbeit ankommt. Auch zur doppelten Haushaltsführung gibt es neue Informationen, zum Beispiel wann sie in einer Großstadt möglich ist. Deshalb bereitet Sie diese Ausgabe auf die wichtigsten Themen vor, damit Sie sicher durch die nächste Lohnsteuerprüfung kommen.
Besteuerung von Abfindungen: Wann greift die Fünftelregelung?
Die günstigere Besteuerung einer Abfindung hat strenge Regeln. Denn ein neues Urteil stellt klar, dass eine echte “Zusammenballung” von Einkünften vorliegen muss. Wir zeigen, wie Sie den Vergleich richtig durchführen.
Vorsicht, wenn Sie eine Abfindung in mehreren Teilen auszahlen! Denn der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Steuervorteil wegfallen kann, falls die erste Rate nicht klein genug ist. Diese Details sind wichtig, wenn Sie Verträge aufsetzen.
Häusliches Arbeitszimmer: Der Mittelpunkt der Tätigkeit entscheidet
Wann können Sie die Kosten für ein Arbeitszimmer voll absetzen? Neue Urteile zeigen, wie der wichtigste Teil der Arbeit bestimmt wird und warum selbst ein unbenutzbares Amtszimmer den Kostenabzug nicht immer verhindert.
Doppelte Haushaltsführung: Neue Urteile zur Standortfrage
Kann ein doppelter Haushalt auch innerhalb einer Großstadt anerkannt werden? Und wann verschiebt sich der Lebensmittelpunkt von Ehepartnern an den Arbeitsort? Neue Urteile geben hier wichtige Anhaltspunkte für die steuerliche Anerkennung.
Geplante Steueränderungen 2015: Das kommt auf Sie zu
Das neue Jahressteuergesetz plant Änderungen bei Betriebsfeiern, eine neue Regelung für die Erstausbildung und einen Freibetrag für die Kindernotbetreuung. Deshalb geben wir einen ersten Überblick über die Pläne, die für jeden Arbeitgeber wichtig sind.
Um die vollständigen Analysen und Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.
