Lohnsteuermitteilung 10/2015 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 10/2015
Die Nettolohnoptimierung durch steuerfreie Leistungen ist für viele Unternehmen ein guter Weg, um Mitarbeiter zu binden. Aber die Finanzverwaltung schaut hier genau hin. Deshalb gibt eine aktuelle Verfügung der OFD Nordrhein-Westfalen nun klare Regeln vor. Sie erklärt, wann eine Gehaltsumwandlung erlaubt ist und welche Probleme bei Verträgen entstehen können. Dabei steht besonders die Frage im Mittelpunkt, was echter Zusatzlohn und was nur eine Gehaltsumwandlung ist.
Aber das ist nicht das einzige wichtige Thema in dieser Ausgabe. Wir schauen uns außerdem die geplanten Steuervorteile für die Elektromobilität an. Dazu gehört zum Beispiel, dass das Aufladen von E-Autos beim Arbeitgeber steuerfrei werden soll. Zusätzlich erklären wir ein neues BFH-Urteil zur günstigeren Besteuerung von mehrjährigen Tätigkeiten. Wir klären auch, wann der Arbeitgeber Bußgelder für Mitarbeiter übernehmen kann, ohne dass dies zu steuerpflichtigem Arbeitslohn wird. Am Ende werfen wir noch einen Blick auf die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung für das nächste Jahr.
Nettolohnoptimierung: Klare Regeln der Finanzverwaltung
Die OFD hat sich zur Nettolohnoptimierung geäußert. Wir zeigen, wann eine Gehaltsumwandlung in steuerfreie Leistungen wie Kindergartenzuschüsse oder Warengutscheine erlaubt ist und warum es so wichtig ist, dass diese Leistungen zusätzlich zum Lohn gezahlt werden.
Elektromobilität: Steuerfreiheit für das Aufladen von E-Autos geplant
Die Bundesländer möchten, dass das kostenlose oder günstigere Aufladen von privaten E-Autos beim Arbeitgeber steuerfrei wird. Erfahren Sie, welche weiteren Förderungen für die Elektromobilität geplant sind und was das für Ihre Mitarbeiter heißt.
Arbeitslohn für mehrjährige Tätigkeit: BFH bestätigt Fünftelregelung
Wann können Sie bei Arbeitslohn, der für mehr als zwölf Monate gezahlt wird, von einer günstigeren Besteuerung profitieren? Ein neues BFH-Urteil schafft hier Klarheit und zeigt, wann die Fünftelregelung auch bei laufenden Tätigkeiten gilt.
Bußgeldübernahme durch Arbeitgeber: Wann wird es zu Arbeitslohn?
Wenn der Arbeitgeber Bußgelder für seine Mitarbeiter übernimmt, ist das normalerweise steuerpflichtiger Arbeitslohn. Wir erklären die aktuelle Sicht der Finanzverwaltung und zeigen den Unterschied zum „überwiegend eigenbetrieblichen Interesse“.
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