Lohnsteuermitteilung 10/2016 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 10/2016
Modelle zur Gehaltsumwandlung beim Fahrradleasing sind sehr beliebt, jedoch schaut die Finanzverwaltung nun genauer hin. In der aktuellen Ausgabe beleuchten wir deshalb die entscheidende Frage, wem das Rad wirtschaftlich gehört und welche steuerlichen Risiken sich daraus für Arbeitgeber ergeben. Wann erkennt das Finanzamt ein Leasingmodell nicht an und fordert unerwartete Nachzahlungen? Außerdem analysieren wir ein positives Urteil des Bundesfinanzhofs, das die Kosten für ein Dienstjubiläum als Werbungskosten anerkennt, und wir klären auf, was Sie bei der Lohnsteuer für Ferienjobber und Auszubildende beachten müssen. Zusätzlich erläutern wir die schwierige Beurteilung von Zweitjobs in der Sozialversicherung, damit Sie teure Fehler bei der Abrechnung vermeiden. Sichern Sie sich jetzt das notwendige Wissen.
Gehaltsumwandlung beim Fahrradleasing: Wem gehört das Rad wirklich?
Arbeitgeber profitieren von der Überlassung eines geleasten Fahrrads per Gehaltsumwandlung nur dann steuerlich, wenn sie auch der wirtschaftliche Eigentümer bleiben. Deshalb legt eine neue Verfügung der OFD die Kriterien streng aus. Wir zeigen Ihnen, welche Vertragsklauseln gefährlich werden können und wann die Finanzverwaltung von einem verdeckten Ratenkauf durch den Arbeitnehmer ausgeht. Folglich wären dann alle steuerlichen Vorteile hinfällig.
Dienstjubiläum: Wann Sie die Feier von der Steuer absetzen können
Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs sorgt für positive Nachrichten, denn Sie können die Kosten für eine Feier zum Dienstjubiläum vollständig als Werbungskosten geltend machen. Doch der Anlass allein reicht nicht aus. Vielmehr kommt es darauf an, wen Sie einladen und wo die Feier stattfindet. Wir erläutern Ihnen die Merkmale, die für einen beruflichen Grund sprechen und somit einen privaten Charakter der Feier ausschließen.
Ferienjobs und Azubis korrekt abrechnen
Für viele junge Menschen ist es der erste Kontakt mit der Lohnabrechnung. Arbeitgeber müssen deshalb die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) abrufen. Doch was passiert, wenn der Lohn die Freibeträge übersteigt? Und wie können sich die Jobber die gezahlte Steuer über eine einfache Einkommensteuererklärung zurückholen?
Zweitjobs und Minijobs: Fallstricke in der Sozialversicherung
Ob 450-Euro-Minijob neben der Hauptbeschäftigung oder eine kurzfristige Beschäftigung – die korrekte Beurteilung in der Sozialversicherung ist oft schwierig. Eine falsche Einschätzung kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer teuer werden, insbesondere dann, wenn eine Beschäftigung fälschlicherweise als versicherungsfrei behandelt wird.
Erstattung von ÖPNV-Tickets bei Auswärtstätigkeit
Nutzt ein Mitarbeiter seine private Monatskarte auch für dienstliche Fahrten, so kann der Arbeitgeber die Kosten steuerfrei erstatten. Eine Verfügung der Finanzverwaltung Berlin klärt nun, wie Sie die Erstattungshöhe korrekt ermitteln, damit diese nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn gilt.
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