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Lohnsteuermitteilung 10/2017 als PDF

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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 10/2017: Neue Sachbezugswerte, E-Bikes und wichtige Urteile

Die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen gibt Ihnen alle wichtigen Informationen für den Jahreswechsel. Im Mittelpunkt stehen dabei die neuen Sachbezugswerte 2018. Die Regierung hebt die Werte für Verpflegung und Unterkunft an, was direkte Folgen für die Lohnabrechnung von Mahlzeiten hat, zum Beispiel in der Kantine oder bei Dienstreisen. Außerdem sind die neuen Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung und die steuerliche Behandlung von E-Bikes wichtige Themen. Wir erklären Ihnen, wann das Aufladen eines Firmen-E-Bikes steuerfrei ist und wie Sie den Auslagenersatz für das Laden zu Hause einfach pauschal abrechnen können. Zudem gibt es wichtige Urteile zur Entfernungspauschale, zur Bahn-Card als Arbeitslohn und zur steuerlichen Anerkennung eines Arbeitszimmers. Deshalb sollten Sie sich mit diesen und weiteren wichtigen Themen für das kommende Jahr absichern.

Neue Sachbezugswerte 2018: Das müssen Sie bei Mahlzeiten und Unterkunft beachten

Ab dem 1. Januar 2018 gelten neue amtliche Sachbezugswerte 2018 für Verpflegung und Unterkunft. Der Monatswert für Verpflegung steigt nämlich auf 246 Euro. Ein Mittag- oder Abendessen bewerten Sie dann mit 3,23 Euro. Deshalb geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die neuen Werte.

E-Bike im Betrieb: Steuerfreie Vorteile für Mitarbeiter

Das Aufladen von privaten E-Bikes auf dem Firmengelände wird einfacher, denn die Finanzverwaltung prüft gerade, wie man den geldwerten Vorteil dafür pauschal berechnen kann. Für Firmenwagen auf Elektro- oder Hybridbasis gibt es außerdem bereits neue Pauschalen für den Auslagenersatz beim Laden zu Hause.

Entfernungspauschale: BVerfG prüft Verfassungsmäßigkeit

Gegen ein BFH-Urteil, das die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale bestätigt hat, liegt nun eine Verfassungsbeschwerde vor. Deshalb wird das Bundesverfassungsgericht klären, ob die aktuelle Regelung verfassungsgemäß ist. Das ist ein Verfahren mit großer Bedeutung.

Bahn-Card vom Arbeitgeber: Wann entsteht ein geldwerter Vorteil?

Wenn der Arbeitgeber eine Bahn-Card überlässt, die Mitarbeiter auch privat nutzen können, ist eine Frage entscheidend: Sparen die dienstlichen Fahrten die Kosten für die Karte wieder ein? Wenn das der Fall ist, entsteht kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, weil das betriebliche Interesse überwiegt.

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