Lohnsteuermitteilung 10/2018 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 10/2018
Die korrekte Anwendung der 44-Euro-Freigrenze steht im Fokus dieser Ausgabe. Aktuelle BFH-Urteile bringen entscheidende Klarheit bei der Abgrenzung von Bar- und Sachlohn, etwa bei Zuschüssen zur Krankenversicherung, und klären, wie Versandkosten bei Sachprämien zu bewerten sind. Weitere wichtige Themen sind die Behandlung von Kosten bei Absagen zu Betriebsveranstaltungen sowie die neuen Sachbezugswerte und Beitragssätze für 2019, die für die Lohnabrechnung zum Jahreswechsel unerlässlich sind.
44-Euro-Freigrenze: Sind Versandkosten Teil des Sachbezugs?
Ein neues BFH-Urteil klärt eine entscheidende Frage: Gehören die Versandkosten für eine Sachprämie zum Wert des Sachbezugs? Diese Entscheidung ist entscheidend, um ein Überschreiten der 44-Euro-Freigrenze zu vermeiden und teure Nachforderungen bei der Lohnsteuerprüfung zu verhindern.
Barlohn oder Sachlohn? Urteile zu Krankenversicherungs-Zuschüssen
Zahlt der Arbeitgeber für eine Zusatzkrankenversicherung, ist die Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn entscheidend für die 44-Euro-Freigrenze. Zwei neue BFH-Urteile geben klare Vorgaben für die steuerliche Behandlung, je nachdem, ob der Arbeitgeber direkt zahlt oder einen Zuschuss gewährt.
Betriebsveranstaltungen: Wer zahlt für “No-Shows”?
Was passiert mit den Kosten für Mitarbeiter, die trotz Anmeldung nicht zur Betriebsfeier erscheinen? Ein Finanzgerichtsurteil widerspricht der Finanzverwaltung und klärt, ob diese “No-Show-Kosten” den geldwerten Vorteil der anwesenden Teilnehmer erhöhen.
Ausblick 2019: Neue Sachbezugswerte und Sozialversicherungsbeiträge
Zum Jahreswechsel steigen die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft. Gleichzeitig sinkt der Arbeitslosenbeitrag, während der Pflegebeitrag steigt. Wir zeigen Ihnen die neuen Werte, die für die Entgeltabrechnung ab Januar 2019 relevant werden, in der Übersicht.
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