Lohnsteuermitteilung 10/2019 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 10/2019
Der Herbst bringt wichtige Weichenstellungen für das kommende Jahr. Im Fokus dieser Ausgabe stehen die Neuen Rechengrößen der Sozialversicherung 2020, die für jede Entgeltabrechnung relevant sind. Außerdem beleuchten wir die geplanten Entlastungen durch das Bürokratieentlastungsgesetz III, aktuelle Verwaltungsanweisungen zur Steuerfreiheit von Jobtickets und zur Behandlung von Leasingsonderzahlungen. Spannende Urteile, etwa zur Frage, was ein steuerpflichtiges Frühstück ausmacht, runden die Ausgabe ab.
Neue Rechengrößen Sozialversicherung 2020: Die Zahlen im Detail
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Rentenversicherung steigen. Wir zeigen Ihnen, welche Werte für Ihre Lohnabrechnung ab Januar 2020 gelten und was sich bei der Jahresarbeitsentgeltgrenze ändert.
Bürokratieentlastungsgesetz III: Welche Erleichterungen sind geplant?
Die Bundesregierung plant, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Profitieren Sie von der Anhebung von Pauschalen und Grenzwerten, zum Beispiel bei der betrieblichen Gesundheitsförderung und der Gruppenunfallversicherung.
Das steuerfreie Jobticket: Was sagt die Finanzverwaltung?
Seit 2019 sind Jobtickets unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Ein neues BMF-Schreiben klärt nun wichtige Praxisfragen zur Anwendung, Bescheinigungspflicht und zur Anrechnung auf die Entfernungspauschale.
Firmenwagen: Leasingsonderzahlungen richtig bewerten
Eine hohe Leasingsonderzahlung zu Beginn kann die monatlichen Raten senken. Doch wie wirkt sich das auf die Kostendeckelung bei der 1-Prozent-Regelung aus? Die Finanzverwaltung hat ihre Sichtweise hierzu klargestellt.
Kein Frühstück ohne Belag: BFH schafft Klarheit
Wann wird aus einer kleinen Aufmerksamkeit ein steuerpflichtiger Sachbezug? Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein trockenes Brötchen mit Kaffee noch kein Frühstück darstellt und sorgt damit für Rechtssicherheit.
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