Lohnsteuermitteilung 10/2020 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 10/2020
Die neueste Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen bietet entscheidende Klarstellungen für die betriebliche Praxis. Im Fokus steht die Steuerfreiheit Gesundheitsmaßnahmen. Eine neue Verfügung der OFD Karlsruhe präzisiert die Anwendung des § 3 Nr. 34 EStG und gibt detaillierte Einblicke, welche Leistungen als betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei sind und welche nicht. Diese Informationen sind unerlässlich, um teure Fehler zu vermeiden.
Darüber hinaus beleuchten wir das Zweite Familienentlastungsgesetz mit seinen Auswirkungen auf Kindergeld und Pauschbeträge sowie aktuelle Forderungen der Bundesländer zur steuerlichen Förderung des Homeoffice. Weitere wichtige Themen umfassen die Bewertung von Essenszuschüssen in Form von Restaurantschecks als Sachbezug und die steuerliche Behandlung von Outplacement-Beratungen als Weiterbildung. Bleiben Sie mit diesen Analysen auf dem neuesten Stand.
Die Finanzverwaltung hat präzisiert, welche Gesundheitsmaßnahmen nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei sind. Erfahren Sie, welche Kriterien für zertifizierte Kurse und betriebliche Gesundheitsförderung gelten und welche Leistungen ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Familienentlastungsgesetz: Höheres Kindergeld und Pauschbeträge
Das Zweite Familienentlastungsgesetz bringt steigendes Kindergeld, höhere Kinderfreibeträge sowie angehobene Behinderten- und Pflegepauschbeträge. Wir zeigen, wie sich diese Änderungen auf Ihre Lohnabrechnung auswirken.
Homeoffice steuerlich fördern: Bundesländer fordern Pauschale
Die Bundesländer Hessen und Bayern setzen sich für eine unbürokratische Homeoffice-Pauschale ein. Erfahren Sie, wie eine Pauschale von 5 Euro pro Tag die Arbeit daheim steuerlich attraktiver machen könnte.
Restaurantschecks als Sachbezug: Neues Urteil zu Essenszuschüssen
Ein Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt klärt die Bewertung von Restaurantschecks als Sachbezug. Wann sind Essenszuschüsse mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten und wo lauern Fallstricke?
Outplacement-Beratungen: Wann sind sie steuerfrei als Weiterbildung?
Die OFD NRW beleuchtet die steuerliche Behandlung von Outplacement-Beratungen. Wann fallen sie unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 19 EStG und wann sind sie als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu werten?
Um die vollständigen Analysen und Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.
