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Lohnsteuermitteilung 10/2024 als PDF

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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 10/2024: Alles zur Steuerklassen-Reform

Zum Jahreswechsel stehen mit dem Jahressteuergesetz 2024 und dem Steuerfortwicklungsgesetz viele wichtige gesetzliche Änderungen an, die für jede Personalpraxis von Bedeutung sind. Das zentrale Thema ist dabei die Steuerklassen III und V Neuregelung, die eine der größten Reformen der letzten Jahre darstellt. Denn die altbekannten Steuerklassen werden abgeschafft und durch ein neues Faktorverfahren ersetzt.

Aber auch abseits dieser umfassenden Steuerklassen-Reform gibt es zahlreiche Neuerungen, die Arbeitgeber kennen müssen. Dazu gehören zum Beispiel neue Pauschalierungen für Mobilitätsbudgets, geänderte Grenzwerte bei der Versteuerung von E-Dienstwagen sowie neue Anreize für die Beschäftigung von Rentnern. Diese Ausgabe bereitet Sie daher umfassend auf alle Änderungen vor und zeigt, wo jetzt konkret Handlungsbedarf besteht, damit Sie optimal auf das kommende Jahr vorbereitet sind.

Bild: Eine Grafik zeigt die Umwandlung der Steuerklassen III und V in das neue Faktorverfahren. Alt-Attribut: Grafik zur Steuerklassen III und V Neuregelung und dem neuen Faktorverfahren.

Steuerklassen III und V Neuregelung: Das Ende einer Ära

Die Abschaffung der Steuerklassen III und V ist beschlossen und die Überführung in ein reformiertes Faktorverfahren steht bevor. Das Ziel dieser Neuregelung ist eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerlast zwischen Ehegatten. Doch was bedeutet das konkret für die Lohnabrechnung und ab wann wird die Umstellung für alle verpflichtend? In der vollständigen Ausgabe erfahren Sie alles über den Zeitplan und die Funktionsweise des neuen, weitgehend automatisierten Verfahrens.

E-Dienstwagen: Höhere Grenzwerte nach der Steuerklassen-Reform

Für vollelektrische Dienstwagen gibt es gute Nachrichten. Denn die Bemessungsgrenze für die vorteilhafte 0,25-Prozent-Regelung wird für neu angeschaffte Fahrzeuge angehoben. Außerdem ist eine neue Sonderabschreibung geplant, die für zusätzliche Entlastung sorgt und die Elektromobilität weiter fördern soll.

Anpassungen beim Einkommensteuertarif und Kindergeld

Neben der Reform der Lohnsteuerklassen sind auch Anpassungen beim Einkommensteuertarif geplant. So sollen der Grundfreibetrag sowie das Kindergeld in den kommenden beiden Jahren schrittweise angehoben werden. Folglich verschieben sich auch die Eckwerte des Tarifs. Diese tariflichen Anpassungen sind eine weitere wichtige Säule der gesetzlichen Änderungen, parallel zur Steuerklassen III und V Neuregelung.

Um die vollständigen Analysen und Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.