Banner Online Kompaktkurse für fundiertes Wissen zu neuesten Gesesetzesänderungen und Abrechnungskriterien

Lohnsteuermitteilung 11/2014 als PDF

Jetzt herunterladen

Die wichtigsten Lohnsteuer-Änderungen 2015

Zum Jahreswechsel gibt es wieder viele Lohnsteuer-Änderungen 2015, die für Arbeitgeber sehr wichtig sind. Denn mit den neuen Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien (LStR 2015) und anderen neuen Gesetzen hat die Finanzverwaltung wichtige Regeln für die Zukunft festgelegt. Eine gute Nachricht ist, dass wichtige Freigrenzen steigen, zum Beispiel für Geschenke bei Betriebsfeiern oder für kleine Aufmerksamkeiten. Gleichzeitig wird nun auch die Rechtsprechung zu Gutscheinen in den Richtlinien festgeschrieben, wodurch die Nutzung der 44-Euro-Freigrenze klarer wird.

Außerdem gibt es weitere wichtige Punkte, wie die Kürzung der Verpflegungspauschalen bei einer doppelten Haushaltsführung oder die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterparkplätzen. Auch das neue Muster für die Lohnsteuerbescheinigung 2015 ist da und bringt neue Kennziffern, die man in der Lohnabrechnung beachten muss. Ebenso sorgen neue Urteile, zum Beispiel zur Ehrenmitgliedschaft im Golfclub oder zur Betriebshaftpflicht für Ärzte, für Klarheit und können finanzielle Folgen haben. Deshalb gibt Ihnen diese Ausgabe den nötigen Überblick, damit Sie sicher ins neue Jahr starten und teure Fehler vermeiden.

Die Lohnsteuer-Änderungen 2015: Freigrenzen für Geschenke steigen

Gute Nachrichten für Arbeitgeber, denn die Freigrenzen für Geschenke bei Betriebsfeiern oder für persönliche Aufmerksamkeiten (z.B. zum Geburtstag) steigen von 40 auf 60 Euro. Wir zeigen Ihnen, wo Sie deshalb ab 2015 mehr Spielraum haben.

Gutscheine als Sachlohn: Rechtssicherheit bei der 44-Euro-Freigrenze

Die Finanzverwaltung stellt klar, dass Gutscheine als Sachlohn gelten, solange man keine Barauszahlung verlangen kann. Damit ist die Nutzung der beliebten 44-Euro-Freigrenze für Gutscheine jetzt auch offiziell in den Richtlinien festgeschrieben.

Parkplatz für Mitarbeiter: Wann wird die Gestellung zum steuerpflichtigen Vorteil?

Wenn der Arbeitgeber Parkplätze in einem Parkhaus mietet, kann das umsatzsteuerpflichtig sein. Ein neues Urteil zeigt hier die feinen Unterschiede zwischen einem steuerfreien Vorteil und einer steuerbaren Leistung auf.

Lohnsteuerbescheinigung 2015: Neue Kennbuchstaben und Ausweispflichten

Das Muster für die Lohnsteuerbescheinigung 2015 ist da, weshalb Anpassungen in der Lohnabrechnung nötig sind. Neue Kennbuchstaben, wie das “F” für steuerfreie Sammelbeförderung, und ein geänderter Ausweis von Rentenbeiträgen sind zu beachten.

Betriebshaftpflicht für Ärzte: Nicht immer ein geldwerter Vorteil

Anders als bei Anwälten muss die Mitversicherung von angestellten Klinikärzten nicht immer steuerpflichtiger Lohn sein. Ein Gerichtsurteil begründet dies mit dem eigenen Interesse des Krankenhauses, sodass hier kein geldwerter Vorteil entsteht.

Um die vollständigen Analysen und Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.