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Lohnsteuermitteilung 11/2015 als PDF

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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 11/2015

Das Jahresende rückt näher und damit auch die Zeit der Weihnachtsfeiern. Passend dazu hat das Bundesfinanzministerium (BMF) endlich das lang erwartete BMF-Schreiben Betriebsveranstaltungen veröffentlicht. Denn seit Anfang 2015 gilt ein Freibetrag von 110 Euro statt der früheren Freigrenze. Allerdings blieben viele Detailfragen offen, was für große Unsicherheit in der Praxis sorgte.

Das neue Schreiben bringt nun endlich Klarheit und gibt genaue Anweisungen für die Lohn- und Umsatzsteuer. Es erklärt zum Beispiel genau, welche Kosten in die 110-Euro-Grenze fallen – von Ausgaben für den Eventmanager bis hin zu Geschenken. Außerdem beantwortet es die oft gestellte Frage, wie man Reisekosten oder die Teilnahme von Begleitpersonen behandeln muss.

Neben diesem sehr wichtigen Hauptthema für jede Personalabteilung beleuchtet diese Ausgabe aber auch weitere Änderungen. Dazu gehören die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung für 2016, die höhere Beitragsgrenzen mit sich bringen. Zusätzlich gibt es gute Nachrichten für Arbeitnehmer, denn sie können Lohnsteuer-Freibeträge ab 2016 für zwei Jahre beantragen. Schließlich weisen wir auf einen bundesweiten Fehler in der ELStAM-Datenbank hin, der bei einigen Mitarbeitern zu falschen Lohnsteuerabzügen führte.

Neues BMF-Schreiben zu Betriebsveranstaltungen: Was Arbeitgeber wissen müssen

Das neue BMF-Schreiben ist da! Wir erklären, welche Kosten zum 110-Euro-Freibetrag zählen, wie Sie Reisekosten und Begleitpersonen behandeln und was die neuen Regeln für die Umsatzsteuer bedeuten. So können Sie Ihre Weihnachtsfeier jetzt rechtssicher planen.

Rechengrößen 2016: Neue Beitragsbemessungsgrenzen beschlossen

Das Bundeskabinett hat die neuen Rechengrößen für 2016 verabschiedet. Deshalb steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Krankenversicherung. Wir zeigen Ihnen die neuen Werte und was das für Sie und Ihre Mitarbeiter bedeutet.

Lohnsteuer-Freibeträge: Ab 2016 für zwei Jahre gültig

Gute Nachrichten für Arbeitnehmer: Ab 2016 können sie Lohnsteuer-Freibeträge für zwei Jahre beantragen. Das verringert den bürokratischen Aufwand deutlich, solange sich die persönlichen Verhältnisse nicht ändern.

Bundesweiter Fehler in der ELStAM-Datenbank

Im Juli und September gab es einen bundesweiten Fehler in der ELStAM-Datenbank, der bei einigen Arbeitnehmern zu einer falschen Steuerklasse führte. Wir erklären, was passiert ist und wie Betroffene eine Korrektur beantragen können.

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