Lohnsteuermitteilung 11/2016 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen: Steueränderungen 2017
Das Ende des Jahres nähert sich und mit ihm ein umfassendes Paket an steuerlichen Änderungen, die für jeden Arbeitgeber von höchster Relevanz sind. Im Mittelpunkt der gesetzlichen Neuregelungen für 2017 steht die Förderung der Elektromobilität, die attraktive, aber komplexe steuerliche Anreize für die Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen schafft. Doch dies ist nur ein Baustein der anstehenden Änderungen. Gleichzeitig werden die Sachbezugswerte für Verpflegung angehoben, wichtige Freibeträge erhöht und der Ausgleich der kalten Progression umgesetzt. Zudem bringen aktuelle Urteile, etwa zur Definition der ersten Tätigkeitsstätte, neue Herausforderungen für die korrekte Abwicklung der Reisekosten mit sich. Für Arbeitgeber und die Personalpraxis ist es entscheidend, diese Entwicklungen genau zu kennen, um die Lohnabrechnung für 2017 korrekt aufzusetzen, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und kostspielige Fehler bei Betriebsprüfungen zu vermeiden. Diese Ausgabe bereitet alle praxisrelevanten Themen detailliert für Sie auf.
Die neue Förderung der Elektromobilität: Steuerfreie Vorteile für Arbeitgeber
Das kostenlose Aufladen von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb ist ab 2017 steuerfrei. Diese neue Regelung wirft jedoch Detailfragen auf: Gilt dies uneingeschränkt für Firmenwagen und Privatfahrzeuge der Mitarbeiter? Welche Voraussetzungen müssen für eine ortsfeste betriebliche Einrichtung erfüllt sein? Besonderes Augenmerk erfordert die Überlassung einer Ladevorrichtung für die private Nutzung durch den Arbeitnehmer. Hier kann eine pauschale Lohnversteuerung greifen, doch die Bedingungen sind eng gesteckt. Und was viele nicht wissen: Die Regelungen zur Förderung der Elektromobilität gelten nicht pauschal für alle E-Bikes.
Dienstwagen & E-Autos: Nachteilsausgleich bei der 1-Prozent-Regel
Die hohen Anschaffungskosten für Elektroautos aufgrund der teuren Batterien werden bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils berücksichtigt. Dieser Nachteilsausgleich mindert die Bemessungsgrundlage für die 1-Prozent-Methode. Doch wie genau berechnet sich dieser Abzug? Welche Rolle spielen das Anschaffungsjahr und die Akkukapazität in Kilowattstunden? Wir erläutern die Rechenschritte, die Sie kennen müssen, um den Vorteil korrekt anzuwenden und den Bruttolistenpreis richtig zu mindern.
Angepasste Sachbezugswerte für 2017: Das ändert sich bei der Verpflegung
Die amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung werden zum 1. Januar 2017 angehoben. Der Monatswert steigt auf 241 Euro. Das hat direkte Auswirkungen auf die Bewertung von Kantinenmahlzeiten, für die nun 3,17 Euro pro Mittag- oder Abendessen anzusetzen sind. Wir zeigen auf, was diese Anpassung für Ihre Abrechnung bedeutet und warum der Wert für Unterkünfte unverändert bleibt.
Erste Tätigkeitsstätte: Wichtige Urteilsverkündung für den Reisekostenersatz
Wann ist ein vom Arbeitnehmer täglich angefahrener Sammelpunkt zur Abholung eines Firmenfahrzeugs als erste Tätigkeitsstätte zu werten? Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Nürnberg schafft hier Klarheit mit weitreichenden Folgen. Die Entscheidung beeinflusst direkt, ob für die Fahrten die Entfernungspauschale gilt oder ob Fahrtkosten als steuerfreie Reisekosten erstattet werden können. Prüfen Sie dringend, ob Ihre aktuellen Regelungen zur Reisekostenerstattung noch rechtssicher sind.
Betriebsveranstaltungen: Zwischen Freibetrag und Betriebsausgabenabzug
Nach wie vor sorgt die steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen für Unsicherheit. Während der Freibetrag von 110 Euro pro Mitarbeiter für bis zu zwei Veranstaltungen jährlich klar geregelt ist, gab es Unklarheiten beim Betriebsausgabenabzug. Eine Verfügung der OFD schafft nun eine wichtige Unterscheidung zwischen betrieblich und geschäftlich veranlassten Events, die über den vollen oder nur eingeschränkten Abzug der Kosten entscheidet.
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