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Lohnsteuermitteilung 11/2017 als PDF

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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 11/2017: Dienstwagen, Pauschalsteuer und wichtige Urteile

Die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen bringt wichtige Klarstellungen für die Praxis. Im Fokus steht ein neues BMF-Schreiben zur Dienstwagenbesteuerung und Zuzahlungen des Arbeitnehmers. Es wird nun offiziell anerkannt, dass selbst getragene Kosten den geldwerten Vorteil mindern können. Ein weiteres zentrales Thema ist das Abzugsverbot der Pauschalsteuer nach § 37b EStG bei Geschenken. Entgegen einem BFH-Urteil hält die Finanzverwaltung an ihrer bisherigen großzügigen Regelung fest. Zudem beleuchten wir die Abgrenzung zwischen Gehaltsumwandlung und echtem Zuschuss, die Frage, wann aus einem Snack ein steuerpflichtiges Frühstück wird, und die steuerliche Behandlung von Zeitwertkonten bei einem Arbeitgeberwechsel. Sichern Sie sich mit diesen und weiteren praxisrelevanten Themen ab.

Dienstwagenbesteuerung: Zuzahlungen mindern geldwerten Vorteil

Das BMF hat klargestellt: Leistet ein Arbeitnehmer Zuzahlungen zum Dienstwagen (z.B. für Treibstoff oder Leasingraten), mindern diese den zu versteuernden geldwerten Vorteil. Das neue Schreiben regelt die Details zur Anrechnung bei der Dienstwagenbesteuerung und Zuzahlungen.

Pauschalsteuer § 37b EStG: Abzugsverbot bei Geschenken wird nicht angewendet

Obwohl der BFH entschieden hat, dass die übernommene Pauschalsteuer bei der 35-Euro-Grenze für Geschenke zu berücksichtigen ist, wendet die Finanzverwaltung diese Regelung nicht an. Für die Praxis bedeutet das eine erhebliche Vereinfachung.

Trockenes Brötchen ist kein Frühstück

Das FG Münster hat entschieden: Ein trockenes Brötchen mit einem Heißgetränk stellt kein steuerpflichtiges Frühstück dar. Es handelt sich um eine bloße Aufmerksamkeit. Erst mit einem entsprechenden Aufstrich wird daraus eine Mahlzeit.

Lohnsteuer-Ermäßigung 2018: Neue Antragsformulare

Arbeitnehmer können ab sofort den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für 2018 stellen. Die Vordrucke wurden neu gestaltet und in einen Hauptvordruck sowie verschiedene Anlagen aufgeteilt, was die Antragstellung vereinfachen soll.

Um die vollständigen Analysen und Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.