Lohnsteuermitteilung 11/2018 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 11/2018
Die korrekte Versteuerung der Firmenwagen Privatnutzung bleibt ein Dauerbrenner in der Lohnabrechnung. Die aktuelle Ausgabe beleuchtet gleich drei wichtige Urteile, die für Arbeitgeber von großer Bedeutung sind: Wie wird der Vorteil bei einem Fahrzeugpool aufgeteilt? Was passiert, wenn ein Mitarbeiter trotz schriftlichen Verzichts den Dienstwagen privat nutzt? Und ist die 1-Prozent-Regelung auch dann rechtens, wenn der pauschale Vorteil die tatsächlichen Kosten übersteigt? Diese Ausgabe liefert Ihnen die Antworten direkt aus der Rechtsprechung.
Darüber hinaus werfen wir einen Blick auf die geplanten Änderungen im Jahressteuergesetz 2018, insbesondere die Forderung nach einem steuerfreien Jobticket. Weitere Themen sind die Anwendung des Rabattfreibetrags im Konzernverbund und die dauerhafte Festschreibung der gelockerten Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen.
Firmenwagen Privatnutzung im Fahrzeugpool: So wird der Vorteil verteilt
Stellt ein Arbeitgeber mehreren Mitarbeitern einen Pool an Fahrzeugen zur Verfügung, ist die Berechnung des geldwerten Vorteils komplex. Ein neues Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung gibt nun klare Anweisungen, wie die 1-Prozent-Regelung in diesem Fall anzuwenden ist.
Privatnutzung trotz Nutzungsverzicht: Wann trotzdem Steuern anfallen
Ein Mitarbeiter verzichtet schriftlich auf die private Nutzung, fährt aber dennoch privat? Dieses Szenario kann zu unerwarteten steuerlichen Konsequenzen führen. Erfahren Sie, wann ein solcher Verzicht unwirksam ist und der geldwerte Vorteil dennoch angesetzt werden muss.
Die Kostendeckelung: Ist die 1-Prozent-Regelung immer fair?
Ein aktuelles BFH-Urteil befasst sich mit der Frage, ob der Vorteil aus der 1-Prozent-Regelung die tatsächlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs übersteigen darf. Wir erläutern die Entscheidung des Gerichts und die Bedeutung der sogenannten “Deckelungsregelung” für die Praxis.
Ausblick JStG 2018: Kommt das steuerfreie Jobticket?
Der Bundesrat fordert im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2018 weitreichende steuerliche Erleichterungen, um umweltfreundliche Mobilität zu fördern. Dazu gehört neben der steuerfreien Überlassung von Dienstfahrrädern auch die Wiedereinführung des steuerfreien Jobtickets.
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