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Lohnsteuermitteilung 11/2024 als PDF

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Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 11/2024: Die neuen Sachbezugswerte 2025 und weitere wichtige Neuerungen

Die Lohnsteuer-Mitteilungen 11/2024 geben einen umfassenden Überblick über die Änderungen zum Jahreswechsel. Besonders wichtig sind die voraussichtlichen Sachbezugswerte 2025. Diese Werte beeinflussen die Lohnabrechnung stark, deshalb sollten Arbeitgeber und Steuerberater die neuen Regelungen genau kennen. So können sie Mahlzeiten und Unterkünfte richtig versteuern und finanzielle Nachteile vermeiden. Außerdem behandelt diese Ausgabe rückwirkende Anpassungen beim Grundfreibetrag 2024. Sie informiert ferner über das Jahressteuergesetz und geplante Reformen der Altersvorsorge. Die Besteuerung von E-Fuels-only-Fahrzeugen und Regeln für Auslandstätigkeiten werden ebenfalls erklärt. Diese wichtigen Informationen sind entscheidend für eine korrekte Lohnabrechnung und helfen, unnötige Nachzahlungen zu vermeiden.

Die voraussichtlichen Sachbezugswerte 2025 im Detail

Die Sachbezugswerte 2025 für Mahlzeiten und Unterkunft stehen fest. Für die Verpflegung liegt der Monatswert bei 333 Euro. Das bedeutet konkret: Ein Frühstück kostet 2,30 Euro, ein Mittag- oder Abendessen 4,40 Euro pro Tag. Der gesamte Tageswert für Verpflegung beträgt damit 11,10 Euro. Für eine Unterkunft ist der Monatswert 282 Euro, also 9,40 Euro pro Tag. Diese festgesetzten Werte sind entscheidend, denn sie gelten für kostenlose oder günstigere Mahlzeiten und Unterkünfte, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Wenn der Wert nicht angemessen erscheint, kann man den ortsüblichen Mietpreis für die Unterkunft nutzen. Die neuen Werte für diese Sachbezüge gelten ab dem 1. Januar 2025.

Rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags 2024

Der Grundfreibetrag für 2024 wurde rückwirkend erhöht. Er liegt nun bei 11.784 Euro. Diese wichtige Änderung sichert das steuerliche Existenzminimum. Meistens setzen Arbeitgeber sie mit der Lohnabrechnung für Dezember 2024 um. Die Erhöhung des Grundfreibetrags entlastet alle Arbeitnehmer, und man muss sie bei der Jahresendabrechnung beachten, um die korrekte Besteuerung sicherzustellen.

Wichtige Punkte aus dem Jahressteuergesetz 2024

Das Jahressteuergesetz 2024 enthält weitere wichtige Neuerungen. Die Konzernklausel für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen nach § 19a EStG wurde erweitert. Sie umfasst nun auch Anteile an verbundenen Unternehmen. Ab dem 1. Januar 2027 können Behörden die steuerliche Identifikationsnummer abfragen. Für Alleinerziehende gibt es zudem eine weitere Entlastung: Sie können den Freibetrag schon ab dem Monat der Trennung nutzen. Dies gilt sogar rückwirkend für 2024.

Weitere relevante Änderungen zum Jahreswechsel und Sachbezugswerte

Der Starttermin für den Lohnsteuerfreibetrag verschiebt sich ab 2025 auf den 1. November, damit alles besser funktioniert. Ein geplantes Mobilitätsbudget wurde nicht eingeführt, stattdessen sind weitere Vereinfachungen für Sachbezüge geplant. Es gibt auch Änderungen bei der Besteuerung ausländischer Einkünfte, und die Regeln für Doppelbesteuerungsabkommen wurden angepasst. Das BMF-Schreiben zu steuerfreiem und steuerpflichtigem Lohn bei Auslandstätigkeiten ist ebenfalls aktualisiert worden. All diese Aspekte beeinflussen die Anwendung der Sachbezugswerte 2025.

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