Lohnsteuermitteilung 12/2014 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 12/2014
Der Jahreswechsel 2014/2015 bringt viele neue Gesetze mit sich, die für jede Personalabteilung sehr wichtig sind. Besonders im Fokus stehen dabei die steuerlichen Auswirkungen des Mindestlohns, denn dieser gilt ab dem 1. Januar 2015. Er hat große Folgen für Verträge und die Lohnabrechnung, vor allem bei Minijobs. Deshalb müssen sich Arbeitgeber auf neue Risiken und strenge Pflichten zur Aufzeichnung einstellen.
Doch das ist nicht die einzige wichtige Änderung. So hat die Finanzverwaltung auch ein neues Schreiben zur Reisekostenreform veröffentlicht, das für mehr Klarheit bei der Abrechnung von Dienstreisen sorgt. Gleichzeitig steigen die Grenzen in der Sozialversicherung, wodurch die Abgaben für viele höher werden. Außerdem wirft das geplante Jahressteuergesetz 2015 seine Schatten voraus und verspricht Änderungen bei Betriebsfeiern und der Behandlung von Gutscheinen. Diese Ausgabe bereitet Sie auf alle wichtigen Themen vor, die Sie zum Jahresstart kennen sollten.
Mindestlohn 2015: Die steuerlichen Auswirkungen für Arbeitgeber
Der Mindestlohn von 8,50 € kommt. Das hat große Folgen, besonders für Minijobs, weil hier schnell die 450-Euro-Grenze überschritten wird. Zudem gibt es strenge neue Pflichten zur Aufzeichnung, bei deren Verletzung hohe Strafen drohen.
Reisekostenreform: Wichtige Klarstellungen der Finanzverwaltung
Ein neues Schreiben vom Finanzministerium bringt Klarheit. Erfahren Sie zum Beispiel, wann eine Mahlzeit im Flugzeug die Pauschale kürzt und wie Dienstreisen, die über einen Tag hinausgehen, richtig abgerechnet werden, damit keine Steuernachteile entstehen.
Geplantes Jahressteuergesetz 2015: Was ändert sich bei Betriebsfeiern?
Die Regierung plant, die Freigrenze für Betriebsfeiern auf 150 Euro anzuheben. Allerdings sollen dann auch alle Kosten, inklusive der Reisekosten, dazuzählen. Ebenso geht die Diskussion um die steuerliche Behandlung von Gutscheinen weiter.
Sozialversicherung 2015: Neue Beitragsbemessungsgrenzen
Zum Jahreswechsel steigen die Grenzen für die Beiträge in der Renten- und Krankenversicherung. Das führt für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu höheren Sozialabgaben. Wir zeigen Ihnen die neuen Werte im Detail.
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