Lohnsteuermitteilung 12/2015 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 12/2015
Das Jahresende bringt wichtige Änderungen für die Lohnabrechnung. Deshalb steht in dieser Ausgabe die Einführung der ELStAM für Lebenspartner im Mittelpunkt. Seit November 2015 berücksichtigt das System eingetragene Lebenspartnerschaften automatisch, was eine große Änderung für Arbeitgeber ist. Wir erklären die Details zur automatischen Umstellung der Steuerklassen und welche Wahlmöglichkeiten die Mitarbeiter haben. Zusätzlich geht es um die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2016, die der Bundesrat kürzlich beschlossen hat. Diese haben direkte Auswirkungen auf die Bewertung von Mahlzeiten. Außerdem schauen wir uns eine neue Regelung zur Berechnung von Zinsvorteilen bei Arbeitgeberdarlehen an, wenn günstige Online-Konditionen angeboten werden. Schließlich rundet ein interessantes Urteil des Bundesfinanzhofs zu Trinkgeldern die Ausgabe ab, das auch für andere Branchen wichtig sein kann.
ELStAM für Lebenspartner: Automatische Umstellung ab November
Seit dem 1. November 2015 meldet das System Lebenspartnerschaften automatisch für das ELStAM-Verfahren. Wir erklären, wie das System die Steuerklasse IV/IV automatisch bildet, was das für den Lohnsteuerabzug bedeutet und welche Anträge Lebenspartner stellen können.
Sachbezugswerte 2016: Das ändert sich bei der Verpflegung
Der Bundesrat hat die neuen Sachbezugswerte für 2016 beschlossen. Während der Wert für eine Unterkunft gleich bleibt, steigt der Monatswert für Verpflegung. Wir zeigen Ihnen die neuen Beträge für Frühstück, Mittag- und Abendessen, die ab Januar gelten.
Zinsvorteile bei Arbeitgeberdarlehen: So rechnen Sie mit Online-Konditionen
Wenn Banken ihren Mitarbeitern Darlehen zu Online-Konditionen geben, müssen sie diese richtig bewerten. Eine neue Verfügung klärt, wie Sie diese günstigeren Zinssätze beim geldwerten Vorteil ansetzen, um den Rabattfreibetrag oder die 44-Euro-Freigrenze zu nutzen.
Steuerfreie Trinkgelder: BFH-Urteil mit Signalwirkung
Sind Zahlungen von Kunden an Angestellte steuerfreie Trinkgelder, auch wenn der Chef sie verteilt? Der BFH hat für einen Saalassistenten in einer Spielbank entschieden. Wir erklären, wann eine persönliche Beziehung besteht und das Trinkgeld deshalb steuerfrei ist.
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