Lohnsteuermitteilung 12/2018 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 12/2018: Das ändert sich zum Jahreswechsel 2019
Zum Jahreswechsel stehen entscheidende gesetzliche Änderungen an, die jede Personalabteilung kennen muss. Im Mittelpunkt steht die neue Dienstwagenversteuerung 2019, die besonders für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge massive Vorteile bringt. Doch das ist nicht alles: Auch die steuerliche Behandlung von Jobtickets und Dienstfahrrädern wird neu geregelt, um umweltfreundliche Mobilität zu fördern. Daneben gibt es wichtige Anpassungen bei den Sachbezugswerten, Freibeträgen und den Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen.
Neue Dienstwagenversteuerung 2019: Die 0,5%-Regel für E-Autos kommt
Für ab 2019 angeschaffte Elektro- und bestimmte Hybridelektrofahrzeuge wird die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung halbiert. Das senkt den geldwerten Vorteil erheblich. Welche Voraussetzungen genau gelten und wie die Regelung bei der Fahrtenbuchmethode wirkt, ist entscheidend.
Steuerfreie Jobtickets: So profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind ab 2019 wieder steuerfrei. Die Steuerfreiheit gilt aber nur für zusätzlich zum Lohn gewährte Leistungen und hat Auswirkungen auf die anrechenbare Entfernungspauschale des Arbeitnehmers.
Das Dienstfahrrad: Private Nutzung wird steuerfrei
Ein weiterer Baustein für grüne Mobilität: Die private Nutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen Fahrrads oder E-Bikes (das kein Kfz ist) wird steuerfrei. Die Regelung ist befristet und gilt nur, wenn das Rad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung gestellt wird.
Wichtige Kennzahlen für 2019 im Überblick
Zum neuen Jahr steigen die amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft. Auch der Grundfreibetrag, die Kinderfreibeträge und das Kindergeld werden erhöht. Für Arbeitgeber ist zudem relevant, dass die angehobenen Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen dauerhaft gelten.
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