Lohnsteuermitteilung 12/2023 als PDF
Lohnsteuerliche Änderungen zum Jahreswechsel: Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 12/2023
Die lohnsteuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2023/2024 sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen von großer Bedeutung. Diese Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Neuerungen und Entwicklungen. Im Fokus stehen dabei die Beschlüsse zum Zukunftsfinanzierungsgesetz, die Auswirkungen des noch schwebenden Wachstumschancengesetzes sowie weitere relevante Anpassungen im Lohnsteuerrecht. Wir beleuchten, welche Maßnahmen bereits in Kraft treten und welche potenziellen Änderungen noch auf Sie zukommen könnten, damit Sie optimal vorbereitet in das neue Jahr starten.
Wachstumschancengesetz: Aktueller Stand der lohnsteuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel
Obwohl das Wachstumschancengesetz zum Redaktionsschluss noch nicht final verabschiedet war und der Vermittlungsausschuss angerufen wurde, gibt es bereits einige wichtige Punkte zu beachten. Die Diskussionen um die lohnsteuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel gehen weiter. Geplant sind unter anderem eine Anhebung des Maximalkaufpreises für Elektrofahrzeuge bei der 0,25-Prozent-Regelung auf 70.000 Euro, die Anhebung der Pauschale für Berufskraftfahrer auf 9 Euro pro Tag (rückwirkend ab 1. Januar 2024) sowie die Erhöhung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen von 110 Euro auf 150 Euro. Zudem ist der Wegfall der Fünftelungsregelung im Lohnsteuerabzug ab 2025 vorgesehen.
Zukunftsfinanzierungsgesetz: Neue Regeln für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde hingegen bereits am 24. November 2023 final beschlossen und tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Diese lohnsteuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel sind daher bindend. Der Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen nach § 3 Nr. 39 EStG wird von 1.440 Euro auf 2.000 Euro erhöht, ohne dass ein Zusätzlichkeitserfordernis besteht. Darüber hinaus wird der Besteuerungsaufschub nach § 19a EStG ausgeweitet. Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro (oder einer Jahresbilanzsumme von 86 Millionen Euro), deren Gründung nicht länger als 20 Jahre zurückliegt, können nun von einem Besteuerungsaufschub von bis zu 15 Jahren profitieren. Auch die Einkunftsgrenze für vermögenswirksame Leistungen wurde angehoben.
Anpassungen bei den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2024
Das Bundesfinanzministerium hat die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2024 überarbeitet. Diese berücksichtigen unter anderem Änderungen beim Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Da das Wachstumschancengesetz noch nicht in vollem Umfang berücksichtigt ist, sind zum Jahresanfang 2024 weitere Anpassungen und damit verbundene Rückrechnungen in der Lohnabrechnung zu erwarten.
Weitere lohnsteuerliche Änderungen zum Jahreswechsel im Überblick
Neben diesen großen Themen gibt es auch andere wichtige Entwicklungen. Dazu gehören eine Klarstellung des Bundesfinanzhofs zum Anscheinsbeweis bei der Privatnutzung eines Firmenwagens trotz Nutzungsverbots sowie ein Urteil zur Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen an Privatkunden. Auch die Regelungen zu Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland und zur Feststellung der ersten Tätigkeitsstätte wurden präzisiert. Für die digitale LohnSchnittstelle (DLS) wurde die Version 2024.1 veröffentlicht, und das BMF-Schreiben zu § 3 Nr. 15 EStG (Deutschlandticket) wurde angepasst.
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