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Lohnsteuermitteilung 2/2016 als PDF

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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 02/2016

Kann man eine Geburtstagsfeier absetzen? Ein aktuelles Urteil zeigt, dass das unter bestimmten Umständen tatsächlich möglich ist. Deshalb erklärt diese Ausgabe die Regeln, die eine private Feier zu einem beruflichen Anlass machen. Aber das ist nur eines von vielen wichtigen Themen für die Praxis. Ein weiteres Feld sind Sachbezüge wie Jobtickets. Hier ist jedoch unklar, wann der geldwerte Vorteil bei Jahrestickets zufließt, denn die Finanzämter haben dazu unterschiedliche Meinungen. Das hat direkte Folgen für die Nutzung der beliebten 44-Euro-Freigrenze. Außerdem schauen wir uns einen besonderen Fall an, bei dem das „überwiegend eigenbetriebliche Interesse“ eine Rolle spielt: die kostenlose Verpflegung von Mitarbeitern auf einer Offshore-Plattform. Hier hat ein Finanzgericht entschieden, dass dies kein steuerpflichtiger Arbeitslohn ist, was eine wichtige Entscheidung ist. Zuletzt analysieren wir, wann der Steuervorteil für Abfindungen auch bei Ratenzahlung erhalten bleibt und stellen weitere wichtige Urteile vor.

Geburtstagsfeier absetzen: Wann das Finanzamt mitfeiert

Ein Geschäftsführer lädt nur Kollegen zur Feier in die Firma ein und darf deshalb die Kosten absetzen. Ein neues Urteil zeigt die Regeln, nach denen eine Feier als beruflich gilt und wie Sie private Anlässe steuerlich nutzen können.

Jobtickets und die 44-Euro-Freigrenze: Der Teufel steckt im Detail

Fließt der Vorteil eines Jahrestickets sofort oder monatlich zu? Weil sich die Finanzämter hier uneins sind, herrscht Rechtsunsicherheit. Wir erklären die verschiedenen Ansichten und was diese für die Nutzung der 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze bedeuten.

Kostenlose Verpflegung: Wann ist sie kein steuerpflichtiger Arbeitslohn?

Mitarbeiter auf einer Offshore-Plattform erhalten kostenloses Essen, aber ist das steuerpflichtiger Arbeitslohn? Ein Gericht entschied nun, dass dies nicht der Fall ist. Wir erklären die Regeln des „überwiegend eigenbetrieblichen Interesses“ und was das Urteil für die Praxis bedeutet.

Abfindung in Raten: So sichern Sie sich die Steuerermäßigung

Grundsätzlich gefährdet eine Auszahlung in Raten den Steuervorteil einer Abfindung. Der BFH hat jetzt aber eine wichtige Ausnahme bestätigt: Wenn eine Teilzahlung nur gering ist, bleibt der Steuervorteil erhalten. Wir zeigen, was „gering“ in diesem Zusammenhang bedeutet.

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