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Lohnsteuermitteilung 2/2018 als PDF

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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 02/2018: Anrufungsauskunft, bAV-Förderung und Weiterbildung

Die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen verschafft Arbeitgebern wichtige Rechtssicherheit. Im Mittelpunkt steht das neue BMF-Schreiben zur Anrufungsauskunft nach § 42e EStG, welches die Spielregeln für die verbindliche Auskunft des Finanzamts neu definiert und Arbeitgebern ein wichtiges Instrument zur Vermeidung von Haftungsrisiken an die Hand gibt. Ein weiteres zentrales Thema ist der neue bAV-Förderbetrag für Geringverdiener, der durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt wurde und attraktive Zuschüsse für Arbeitgeber verspricht. Außerdem beleuchten wir eine wichtige Klarstellung der Finanzverwaltung zur Kostenübernahme bei Weiterbildungen: Wann wird aus einer Förderung ein steuerpflichtiger Bonus? Abgerundet wird die Ausgabe mit den neuen Sachbezugswerten für Mahlzeiten im Jahr 2018 und den Änderungen bei der Steuerklassenwahl für Ehegatten. Sichern Sie sich mit diesen praxisrelevanten Einblicken für Ihre tägliche Arbeit ab.

Anrufungsauskunft nach § 42e EStG: BMF schafft Klarheit

Mit einem neuen Schreiben erläutert das BMF die Details zur Anrufungsauskunft nach § 42e EStG. Für Arbeitgeber ist dies ein entscheidendes Instrument, um bei komplexen lohnsteuerlichen Sachverhalten Rechtssicherheit zu erlangen. Das Schreiben stellt klar, wie die Bindungswirkung gegenüber den Finanzbehörden funktioniert.

Weiterbildung: Wann die Kostenübernahme zum steuerpflichtigen Bonus wird

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für eine Fortbildung erst nach bestandener Prüfung, wertet die Finanzverwaltung dies als steuerpflichtigen Bonus. Für die Steuerfreiheit ist eine vorab schriftlich zugesagte, bedingungslose Kostenübernahme entscheidend.

bAV-Förderbetrag für Geringverdiener: 30 % Zuschuss für den Arbeitgeber

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz fördert die betriebliche Altersversorgung für Geringverdiener (bis 2.200 €/Monat) mit einem neuen Zuschuss. Zahlt der Arbeitgeber einen zusätzlichen Beitrag, erhält er 30 % davon über die Lohnsteuer-Anmeldung zurück.

Steuerfreie Mahlzeiten 2018: Das sind die neuen Sachbezugswerte

Die amtlichen Sachbezugswerte für die Verpflegung von Mitarbeitern wurden für 2018 angepasst. Ein Mittag- oder Abendessen wird nun mit 3,23 Euro bewertet, ein Frühstück mit 1,73 Euro. Wir zeigen, wann diese Werte anzusetzen sind.

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