Lohnsteuermitteilung 2/2020 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 02/2020
Die steuerliche Behandlung von Firmenrädern bleibt ein heißes Thema. Insbesondere das Modell der Gehaltsumwandlung beim Fahrrad-Leasing wirft in der Praxis viele Fragen auf. Ein neuer Erlass der Finanzverwaltung schafft jetzt Klarheit. Er bewertet den geldwerten Vorteil für die private Nutzung, wenn die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 37 EStG nicht greift. Doch das ist nicht alles: Die politische Diskussion über die gesetzliche Definition des Kriteriums „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ geht weiter. Dies könnte viele steuerbegünstigte Arbeitgeberleistungen stark beeinflussen. Des Weiteren analysieren wir aktuelle, praxisrelevante Urteile für Sie. Zum Beispiel klären wir: Wann hat ein Feuerwehrmann keine erste Tätigkeitsstätte? Außerdem fragen wir: Unter welchen Umständen kann man ein Sky-Abo als Werbungskosten absetzen? Und wie behandelt man Arbeitszeitkonten steuerlich? Bleiben Sie mit uns auf dem neuesten Stand!
Gehaltsumwandlung Fahrrad-Leasing: So bewerten Sie den Vorteil
Ein neuer Erlass der Finanzverwaltung regelt die Bewertung des geldwerten Vorteils. Er betrifft die Überlassung von Firmenrädern, die man per Gehaltsumwandlung finanziert. Wir erklären die neuen Regeln und zeigen mit Beispielen, wie die 1%-Regelung anzuwenden ist.
„Zusätzlich zum Lohn“: Geplante Definition und ihre Folgen
Die Finanzverwaltung will das Kriterium „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ gesetzlich festlegen. Was bedeutet dies für beliebte Gehaltsextras wie Jobtickets, Kindergartenzuschüsse oder die Fahrradüberlassung?
Erste Tätigkeitsstätte: Feuerwehrmann ohne festen Ort
Ein Finanzgericht hat entschieden: Ein Feuerwehrmann, der vertraglich an verschiedenen Wachen arbeiten kann, hat keine erste Tätigkeitsstätte. Dies hat große Folgen für die Abrechnung der Fahrtkosten.
Werbungskosten: Sky-Abo für den Torwarttrainer – wann absetzbar?
Wann kann man die Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten absetzen? Ein aktuelles Urteil zeigt, dass eine fast ausschließlich berufliche Nutzung hier entscheidend ist.
Arbeitszeitkonten: Zufluss von Lohn – was gilt?
Die OFD Frankfurt hat die steuerliche Behandlung von Arbeitszeitkonten erklärt. Wir erläutern die Grundsätze zum Zufluss von Arbeitslohn bei Fremd-Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern.
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