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Lohnsteuermitteilung 3/2016 als PDF

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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 03/2016

Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind ein ständiger Streitpunkt im Steuerrecht. Jetzt sorgt jedoch ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs für große Änderungen, denn eine teilweise private Nutzung schließt den Kostenabzug komplett aus. Wir erklären die Details dieses Urteils und zeigen, welche strengen Regeln nun gelten. Aber das ist nicht das einzige wichtige Thema in dieser Ausgabe. Zusätzlich sind zwei weitere BFH-Urteile zur Betriebshaftpflicht für angestellte Ärzte oder Anwälte sehr relevant. Dabei geht es darum, wann der Arbeitgeber aus eigenem Interesse handelt und die Beiträge deshalb für den Mitarbeiter steuerfrei bleiben. Außerdem erklären wir, wie Sie Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit als Werbungskosten absetzen können und wann Ihr Arbeitgeber diese steuerfrei erstatten darf. Schließlich rundet eine praktische Anleitung zur Aufteilung von Übernachtungskosten die Ausgabe ab, für den Fall, dass die Familie den Arbeitnehmer auf Reisen begleitet.

Häusliches Arbeitszimmer: BFH kippt Aufteilung bei gemischter Nutzung

Ein Grundsatzurteil des BFH ändert alles: Sie können Kosten für ein Arbeitszimmer nicht mehr anteilig absetzen, wenn Sie den Raum auch privat nutzen. Wir erklären, was eine „nahezu ausschließliche“ berufliche Nutzung bedeutet und was Sie jetzt noch absetzen können.

Betriebshaftpflicht: Wann die Übernahme durch den Chef steuerfrei bleibt

Deckt die Haftpflicht des Arbeitgebers auch angestellte Mitarbeiter wie Ärzte oder Anwälte ab? Zwei neue BFH-Urteile schaffen Klarheit und zeigen, wann diese Leistung im großen Interesse des Arbeitgebers und somit für den Mitarbeiter steuerfrei ist.

Unfall auf dem Arbeitsweg: So sichern Sie sich den Werbungskostenabzug

Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit ist ärgerlich und teuer. Wir erläutern, unter welchen Bedingungen Sie die vollen Kosten als außergewöhnliche Werbungskosten absetzen können und wann eine Erstattung durch den Arbeitgeber steuerpflichtig wird.

Auswärtstätigkeit: Übernachtungskosten bei Mitreise der Familie aufteilen

Wenn ein Mitarbeiter im Ausland tätig ist und die Familie mitreist, müssen Sie die Unterkunftskosten aufteilen. Ein Urteil stellt dafür eine konkrete Methode vor, wie Sie den beruflich bedingten Anteil ermitteln, den der Arbeitgeber steuerfrei erstatten darf.

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