Lohnsteuermitteilung 3/2017 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 03/2017: Geldwerter Vorteil, Haushaltsführung und wichtige Urteile
Die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen liefert zwei brandaktuelle BFH-Urteile zum geldwerten Vorteil bei Firmenwagen. Endlich klärt der Bundesfinanzhof, dass selbst getragene Kraftstoffkosten den steuerlichen Vorteil bei der 1%-Regelung mindern. Genauso können Arbeitnehmer pauschale Nutzungsentgelte anrechnen, weshalb diese Entscheidungen große Folgen für die Lohnabrechnung haben und den geldwerten Vorteil beim Firmenwagen für viele Mitarbeiter reduzieren. Doch das ist nicht alles, denn wir beleuchten auch die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung innerhalb einer Großstadt und die steuerliche Behandlung von Firmen-Fitnessangeboten. Abgerundet wird die Ausgabe mit wichtigen Urteilen zu Werbungskosten bei Geburtstagsfeiern und der Bewertung von ausländischen Firmenwagen. Sichern Sie sich deshalb mit diesen und weiteren wichtigen Themen ab.
Geldwerter Vorteil Firmenwagen: Selbst getragene Kraftstoffkosten mindern den Vorteil
Der BFH hat entschieden: Wenn der Arbeitnehmer die Kraftstoffkosten für seinen Dienstwagen selbst trägt, mindern diese den zu versteuernden geldwerten Vorteil. Das gilt auch bei der Anwendung der 1%-Regelung, sodass dieses Urteil Rechtssicherheit schafft und den geldwerten Vorteil beim Firmenwagen spürbar senken kann.
Pauschales Nutzungsentgelt mindert geldwerten Vorteil des Firmenwagens
Leistet ein Arbeitnehmer ein pauschales Nutzungsentgelt für den Firmenwagen, mindert dies den geldwerten Vorteil. Der BFH stellt klar, dass dies sowohl bei der 1%-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode gilt. Allerdings entsteht dadurch kein negativer Arbeitslohn.
Doppelte Haushaltsführung in der Großstadt: Wann ist sie beruflich veranlasst?
Das Finanzamt erkennt eine doppelte Haushaltsführung innerhalb einer Großstadt nur dann an, wenn die Fahrzeitersparnis erheblich ist. Das FG Baden-Württemberg sieht nämlich eine Stunde Fahrzeit für die einfache Strecke als zumutbar an und verneint deshalb in diesem Fall eine berufliche Veranlassung.
Firmen-Fitness: Wann wird die Mitgliedschaft zum steuerpflichtigen Lohn?
Bei vergünstigten Firmenfitness-Angeboten ist Vorsicht geboten. Die OFD Frankfurt/M. erklärt nämlich, wann ein steuerpflichtiger Sachbezug vorliegt. Außerdem zeigt sie, wie Sie die 44-Euro-Freigrenze korrekt anwenden, um eine unerwartete Steuerbelastung zu vermeiden.
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