Banner Online Kompaktkurse für fundiertes Wissen zu neuesten Gesesetzesänderungen und Abrechnungskriterien

Lohnsteuermitteilung 2/2021 als PDF

Jetzt herunterladen

Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 02/2021

Das Arbeiten im Homeoffice ist für viele zur neuen Normalität geworden und wirft zahlreiche steuerliche Fragen auf. Die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen widmet sich daher ausführlich dem Thema Homeoffice und steuerliche Regelungen. Wir erklären detailliert die Voraussetzungen für den Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers und stellen die neue Homeoffice-Pauschale vor, die auch für Arbeitnehmer ohne separates Arbeitszimmer interessant ist. Zudem zeigen wir auf, welche Kosten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerfrei erstatten können und wo die Fallstricke liegen. Neben diesem Top-Thema dürfen Sie weitere wichtige Analysen nicht verpassen: Wir beleuchten die neuen Regelungen zum Corona-Kinderkrankengeld, die geplante Stärkung der Mitarbeiterbeteiligung durch das Fondsstandortgesetz und ein wegweisendes BFH-Urteil zur Steuerfreiheit von Firmenfitnessprogrammen. Außerdem im Fokus: Eine brisante Entscheidung zur Sozialversicherungspflicht bei verspäteter Pauschalversteuerung von Betriebsveranstaltungen, die neuen, höheren Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung sowie die aktuellen Sachbezugswerte für Mahlzeiten. Bleiben Sie mit uns auf dem neuesten Stand der Lohnsteuer!

Homeoffice: Steuerliche Regelungen für Arbeitszimmer und Pauschale

Ob häusliches Arbeitszimmer oder Arbeitsecke im Wohnzimmer – was kann steuerlich geltend gemacht werden? Wir erklären die strengen Voraussetzungen für den vollen Kostenabzug und die neue Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag für die Jahre 2020 und 2021.

Corona-Kinderkrankengeld: Mehr Tage für die Kinderbetreuung

Die Corona-Pandemie stellt Eltern vor große Herausforderungen. Die Bundesregierung hat reagiert und das Kinderkrankengeld für 2021 ausgeweitet. Pro Elternteil gibt es nun 20 Tage, für Alleinerziehende 40 Tage, wenn Kitas oder Schulen geschlossen sind.

Mitarbeiterbeteiligung: Das Fondsstandortgesetz soll sie attraktiver machen

Die Bundesregierung plant mit dem Fondsstandortgesetz, die Beteiligung von Mitarbeitern, insbesondere in Start-ups, deutlich zu stärken. Der steuerfreie Höchstbetrag soll auf 720 Euro verdoppelt und die Besteuerung von Anteilen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Firmenfitness: Wann die Teilnahme für Mitarbeiter steuerfrei bleibt

Ein neues BFH-Urteil schafft Klarheit: Die verbilligte Teilnahme an einem Firmenfitnessprogramm kann für Mitarbeiter steuerfrei bleiben. Entscheidend ist, dass der geldwerte Vorteil monatlich zufließt und die 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge nicht überschreitet.

Betriebsfeiern: Keine Sozialversicherungsbeiträge bei verspäteter Pauschalsteuer?

Ein Urteil des Sozialgerichts Oldenburg widerspricht der Auffassung der Sozialversicherungsträger: Eine verspätete Pauschalversteuerung von Betriebsveranstaltungen führt nicht automatisch zur Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Ein wichtiges Signal für Arbeitgeber.

Um die vollständigen Analysen und Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.