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Lohnsteuermitteilung 3/2021 als PDF

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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 03/2021

Die korrekte Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte ist ein zentraler und oft strittiger Punkt im Reisekostenrecht, der direkte finanzielle Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat. In der aktuellen Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen analysieren wir gleich zwei neue, richtungsweisende Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH), die für mehr Klarheit bei mobilen Berufsgruppen wie Postzustellern und Rettungsassistenten sorgen. Die Entscheidungen zeigen, worauf es bei der Zuordnung durch den Arbeitgeber ankommt und welche Tätigkeiten am Betriebssitz ausreichen, um eine erste Tätigkeitsstätte zu begründen. Neben diesem Schwerpunktthema erwarten Sie weitere praxisrelevante Analysen: Wir geben einen Überblick über die geplanten steuerlichen Unterstützungsmaßnahmen in der Corona-Krise, beleuchten ein Urteil zur steuerlichen Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers bei vorhandenen Pool-Arbeitsplätzen und erklären, wann ein verbilligtes Jobticket nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn gilt. Zudem erfahren Sie, wie Arbeitnehmer bei der Dienstwagennutzung im Homeoffice Steuern sparen können und was ein neues EuGH-Urteil zur Fahrzeugüberlassung für die Umsatzsteuer bedeutet. Sichern Sie sich jetzt das notwendige Wissen, um teure Fehler in der Lohnabrechnung zu vermeiden.

Erste Tätigkeitsstätte: Neue Urteile für Postzusteller und Rettungsassistenten

Der BFH hat entschieden, wann die Rettungswache oder das Zustellzentrum als erste Tätigkeitsstätte gilt. Entscheidend sind die arbeitsrechtliche Zuordnung und die dort erbrachten Tätigkeiten, selbst wenn diese nur von geringem Umfang sind.

Corona-Hilfen & Familien: Diese steuerlichen Unterstützungen sind geplant

Die Koalition plant weitere Maßnahmen wie die Anhebung des Verlustrücktrags und einen erneuten Kinderbonus von 150 Euro. Wir fassen zusammen, welche Entlastungen für Unternehmen und Familien kommen sollen und was beim Kinderkrankengeld zu beachten ist.

Häusliches Arbeitszimmer trotz Pool-Arbeitsplatz: Geht das?

Ein Finanzgericht hat entschieden, ob ein Pool-Arbeitsplatz beim Arbeitgeber den Abzug für ein häusliches Arbeitszimmer ausschließt. Es kommt darauf an, ob der betriebliche Arbeitsplatz für die erforderlichen Tätigkeiten zur Verfügung steht.

Jobticket gegen Parkplatznot: Steuerfreier Vorteil oder Arbeitslohn?

Ein vom Arbeitgeber verbilligt angebotenes Jobticket muss nicht immer steuerpflichtiger Arbeitslohn sein. Ein Gerichtsurteil zeigt, dass ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers, wie die Lösung von Parkplatzproblemen, entscheidend sein kann.

Dienstwagen in der Corona-Krise: So optimieren Sie die Versteuerung

Arbeitnehmer im Homeoffice können bei der Dienstwagenbesteuerung von der 0,03-%-Pauschale zur günstigeren 0,002-%-Regelung wechseln. Dafür müssen die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte für das gesamte Jahr einzeln nachgewiesen werden.

Um die vollständigen Analysen und Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.