Lohnsteuermitteilung 2/2022 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 03/2022: Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz im Detail
Die Ampelkoalition hat mit dem Entwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz weitere steuerliche Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Belastungen der Pandemie abzufedern. In dieser Ausgabe analysieren wir für Sie die geplanten Neuerungen, die direkte Auswirkungen auf die Lohnabrechnung haben. Im Fokus stehen dabei ein neuer, steuerfreier Corona-Bonus für Pflegekräfte und die Verlängerung der Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022. Darüber hinaus beleuchten wir ein spannendes Urteil des Bundesfinanzhofs zur Steuerfreiheit von Zuschlägen für Reisezeiten und informieren über den aktuellen Stand im Streit um die “No-Show-Kosten” bei Betriebsveranstaltungen, der nun das Bundesverfassungsgericht beschäftigt.
Viertes Corona-Steuerhilfegesetz: Diese Entlastungen sind geplant
Der Gesetzentwurf sieht wichtige Entlastungen vor. Im Mittelpunkt steht ein neuer steuerfreier Corona-Bonus von bis zu 3.000 Euro für Personal in Pflegeeinrichtungen. Zudem wird die beliebte Homeoffice-Pauschale um ein weiteres Jahr verlängert. Wir klären, wer genau von diesem neuen Gesetz profitiert und welche Fristen unbedingt zu beachten sind.
Steuerfreie Zuschläge: Wann passive Reisezeit als Arbeitszeit gilt
Während das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz gezielte Entlastungen bringt, schafft ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs Rechtssicherheit in einem anderen wichtigen Bereich: Unter welchen Umständen gilt selbst die passive Reisezeit von Profisportlern als begünstigte Arbeitszeit? Eine Entscheidung mit potenziellen Folgen für viele Branchen.
Betriebsveranstaltungen: Bundesverfassungsgericht prüft No-Show-Kosten
Die Zurechnung von Kosten für nicht erschienene Gäste bei Betriebsveranstaltungen ist seit Langem ein Streitthema. Abseits der Diskussionen um das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz liegt nun diese grundlegende Frage dem Bundesverfassungsgericht vor. Was bedeutet das für Ihre zukünftige Eventplanung und die Anwendung des 110-Euro-Freibetrags?
Dienstfahrrad: Neue Regeln zur Umsatzsteuer bei der Überlassung
Die Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern ist beliebt, doch die umsatzsteuerliche Behandlung war unklar. Ein neues BMF-Schreiben schafft nun Klarheit und regelt, wie die private Nutzung korrekt als unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern ist. Diese Regelung ergänzt die vielen steuerlichen Anpassungen, die auch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz mit sich bringt.
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