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Lohnsteuermitteilung 3/2022 als PDF

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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 03/2022: Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz im Detail

Die Ampelkoalition hat mit dem Entwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz weitere steuerliche Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Belastungen der Pandemie abzufedern. In dieser Ausgabe analysieren wir für Sie die geplanten Neuerungen, die direkte Auswirkungen auf die Lohnabrechnung haben. Im Fokus stehen dabei ein neuer, steuerfreier Corona-Bonus für Pflegekräfte und die Verlängerung der Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022. Darüber hinaus beleuchten wir ein spannendes Urteil des Bundesfinanzhofs zur Steuerfreiheit von Zuschlägen für Reisezeiten und informieren über den aktuellen Stand im Streit um die “No-Show-Kosten” bei Betriebsveranstaltungen, der nun das Bundesverfassungsgericht beschäftigt.

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz: Diese Entlastungen sind geplant

Der Gesetzentwurf sieht wichtige Entlastungen vor. Im Mittelpunkt steht ein neuer steuerfreier Corona-Bonus von bis zu 3.000 Euro für Personal in Pflegeeinrichtungen. Zudem wird die beliebte Homeoffice-Pauschale um ein weiteres Jahr verlängert. Wir klären, wer genau profitiert und welche Fristen unbedingt zu beachten sind.

Steuerfreie Zuschläge: Wann passive Reisezeit als Arbeitszeit gilt

Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs sorgt für Klarheit bei der Steuerfreiheit von Zuschlägen. Unter welchen Umständen gilt selbst die passive Reisezeit von Profisportlern im Mannschaftsbus als begünstigte Arbeitszeit? Eine Entscheidung mit potenziellen Folgen für viele Branchen, die wir für Sie einordnen.

Betriebsveranstaltungen: Bundesverfassungsgericht prüft No-Show-Kosten

Die Zurechnung von Kosten für nicht erschienene Gäste bei Betriebsveranstaltungen ist seit Langem ein Streitthema. Nun liegt die Frage dem Bundesverfassungsgericht vor. Was bedeutet das für Ihre zukünftige Eventplanung und die Anwendung des 110-Euro-Freibetrags? Wir zeigen den Stand der Dinge auf.

Dienstfahrrad: Neue Regeln zur Umsatzsteuer bei der Überlassung an Mitarbeiter

Die Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Mitarbeiter ist beliebt, doch die umsatzsteuerliche Behandlung war lange unklar. Ein neues BMF-Schreiben schafft nun Klarheit und regelt, wie die private Nutzung korrekt als unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern ist.

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