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Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 03/2025

Die Entgeltabrechnung für 2025 bringt wieder einige wichtige Neuerungen. Deshalb müssen Arbeitgeber und Steuerberater wichtige Urteile für die Praxis kennen. Ein zentrales Thema in dieser Ausgabe sind dabei die Zuzahlungen zum Firmenwagen. Hier entscheiden nämlich kleine Details über die Höhe des geldwerten Vorteils, weshalb Fehler bei der Abrechnung schnell teuer werden können.

Zusätzlich beleuchten wir das geänderte Muster der Lohnsteuerbescheinigung 2025. Dieses stellt vor allem bei Versorgungsbezügen neue Anforderungen. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Reisekostenabrechnung, denn hier sorgt ein aktuelles Urteil für mehr Klarheit bei Fahrtkosten für ein Teilzeitstudium.

Schließlich bieten wir eine hilfreiche Checkliste für die Einstellung neuer Mitarbeiter. Dadurch können Sie von Anfang an Fallen im Sozialversicherungs- und Steuerrecht umgehen. Diese Ausgabe ist folglich ein wichtiger Leitfaden, um sicher durch die Lohnabrechnung 2025 zu kommen.

Zuzahlungen zum Firmenwagen: Geldwerten Vorteil für 2025 korrekt mindern

Leistet ein Arbeitnehmer Zuzahlungen zum Firmenwagen, kann dies den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil deutlich senken. Jedoch ist die korrekte Verrechnung in der Lohnabrechnung dafür entscheidend. Die Finanzverwaltung unterscheidet klar zwischen Pauschalen, der Übernahme von Einzelkosten und Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten. Jede dieser Varianten hat eigene Regeln. Wenn man diese nicht beachtet, kann das zu steuerlichen Nachteilen führen.

Neues Muster für die Lohnsteuerbescheinigung 2025

Die Finanzverwaltung hat ein geändertes Muster für die Lohnsteuerbescheinigung 2025 veröffentlicht. Eine wichtige Änderung betrifft dabei die Angabe von Versorgungsbezügen. Arbeitgeber müssen deshalb nun zusätzliche Daten, wie das Jahr des Versorgungsbeginns, erfassen und richtig ausweisen. Wir erklären, was Sie jetzt tun müssen.

Aktuelles BFH-Urteil: Fahrtkosten bei Teilzeitstudium

Können Fahrtkosten für ein Teilzeitstudium als Reisekosten abgesetzt werden? Oder gilt nur die Entfernungspauschale? Ein neues BFH-Urteil schafft hier endlich Klarheit. Es legt fest, wann eine Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte gilt. Das hat wiederum weitreichende Folgen für die Reisekostenabrechnung.

Stolpersteine bei der Einstellung neuer Mitarbeiter vermeiden

Die Einstellung von Personal ist mit vielen formalen Schritten verbunden. Diese werden oft unterschätzt. Das fängt bei der Betriebsnummer an und geht über die Anmeldung zur Sozialversicherung bis zum Abruf der ELStAM. Eine zu späte oder falsche Meldung kann folglich schnell zu Problemen führen.

Um die vollständigen Analysen, detaillierten Lösungswege und praktischen Handlungsanweisungen zu diesen Themen zu erhalten, sichern Sie sich jetzt die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen als Abonnent.