Lohnsteuermitteilung 4/2014 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 04/2014
Die aktuelle Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen bringt wieder wichtige Urteile für die tägliche Arbeit im Personalbüro. Ein Hauptthema ist dabei die doppelte Haushaltsführung, denn der Bundesfinanzhof (BFH) hat dazu erneut Stellung genommen. Die Frage, wann ein eigener Hausstand im Haus der Eltern zählt, ist für viele Arbeitnehmer sehr wichtig. Außerdem werden praxisnahe Urteile zur Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers und zur Anrechnung von Zuzahlungen beim Firmenwagen besprochen. Auch die Pläne zur Steuervereinfachung sind für Arbeitgeber sehr bedeutend, da sie eine Kürzung der 44-Euro-Freigrenze vorsehen.
Doppelte Haushaltsführung: Eigener Hausstand bei den Eltern?
Der BFH hat entschieden, unter welchen Bedingungen ein erwachsenes, berufstätiges Kind im Haus der Eltern einen eigenen Hausstand führen kann. Das ist nämlich entscheidend, um die Kosten für eine zweite Wohnung am Arbeitsort geltend zu machen. Das Urteil stellt klar, welche Punkte erfüllt sein müssen.
Steuerfalle Arbeitszimmer: Wann ist der Abzug wirklich sicher?
Die Kosten für ein Arbeitszimmer zu Hause sind nur unter strengen Bedingungen absetzbar. Neue Urteile zeigen, wann das Finanzamt den Abzug ablehnen kann, obwohl Räume im Betrieb da sind, diese aber nicht gut genug ausgestattet sind. Deshalb kommt es hier auf die Details an.
Firmenwagen: Zuzahlungen des Arbeitnehmers richtig anrechnen
Wenn ein Arbeitnehmer eine Zuzahlung für die private Nutzung des Firmenwagens leistet, senkt das den geldwerten Vorteil. Ein aktuelles Urteil stellt dabei klar, dass diese Anrechnung den Vorteil auf null senken kann. Es führt aber nicht zu negativem Arbeitslohn.
Steuervereinfachung 2014: Droht die Kürzung der 44-Euro-Freigrenze?
Die Länder planen eine Steuervereinfachung, die jedoch auch die beliebte 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge treffen könnte. Der Vorschlag sieht eine Senkung auf 20 Euro vor, was die Möglichkeiten für steuerfreie Gehaltsextras stark einschränken würde. Die Entscheidung ist aber noch offen.
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