Lohnsteuermitteilung 4/2016 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 04/2016
Die Lohnsteuer-Mitteilungen 04/2016 behandeln wieder wichtige Themen für Ihre Personalarbeit. Im Mittelpunkt steht diesmal ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs zur verbilligten Parkraumüberlassung. Viele Arbeitgeber überlassen ihren Mitarbeitern Parkplätze gegen ein kleines Entgelt. Lohnsteuerlich war das bisher einfach, jedoch können sich daraus neue umsatzsteuerliche Probleme ergeben. Das Urteil klärt nun, wann diese Leistung umsatzsteuerpflichtig wird und was das für Sie bedeutet.
Außerdem ist die Digitalisierung bei Sachbezügen ein zentrales Thema. Die Finanzverwaltung erklärt jetzt, wie sie Zuschüsse zu Mahlzeiten bewertet, die Mitarbeiter über Apps erhalten. Dabei ist besonders wichtig, wann Sie den günstigen Sachbezugswert ansetzen dürfen.
Darüber hinaus blicken wir auf die geplanten Förderungen für die Elektromobilität. Laden Mitarbeiter ihr privates E-Auto kostenlos im Betrieb auf, ist das aktuell ein steuerpflichtiger Vorteil. Wir zeigen, welche Gesetzesänderungen die Politik plant, um hier zu helfen. Zum Schluss geben wir einen Überblick über die Neuerungen beim ELStAM-Verfahren, die auf Arbeitgeber zukommen.
Verbilligte Parkraumüberlassung: Wann droht die Umsatzsteuer?
Ein neues BFH-Urteil ist für Arbeitgeber wichtig. Wir erklären, wann die verbilligte Überlassung von Parkplätzen umsatzsteuerpflichtig wird. Außerdem zeigen wir, was Sie jetzt tun müssen, damit Sie keine teuren Nachzahlungen leisten.
Digitale Essensmarken: Was gilt bei Zuschüssen per App?
Die Finanzverwaltung hat ihre Regeln für Essenszuschüsse per App klargestellt. Erfahren Sie, wann Sie den amtlichen Sachbezugswert ansetzen dürfen. So können Sie die neuen digitalen Möglichkeiten sicher für Ihr Unternehmen nutzen.
Steuerfalle Stromtankstelle: Welche Pläne gibt es für E-Autos?
Das kostenlose Aufladen privater E-Autos im Betrieb stellt einen geldwerten Vorteil dar. Wir beleuchten die Gesetzesänderungen, die die Politik plant. Diese sollen steuerliche Anreize für die Elektromobilität schaffen und den Aufwand für Arbeitgeber reduzieren.
ELStAM-Verfahren im Fokus: Welche Neuerungen kommen?
Die Finanzverwaltung baut das ELStAM-Verfahren weiter aus. Erfahren Sie direkt, welche Projekte geplant sind. Dazu gehören der Arbeitgeber-Newsletter, die Statusabfrage und die Einbindung von nicht meldepflichtigen Arbeitnehmern.
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