Lohnsteuermitteilung 4/2017 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 04/2017: Erste Tätigkeitsstätte, Deutschkurse und wichtige Urteile
Diese Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen gibt Ihnen wichtige Antworten auf drängende Fragen aus der Praxis. Ein zentrales Thema ist dabei die Definition der ersten Tätigkeitsstätte. Gleich mehrere Urteile befassen sich mit den Details, denn was gilt bei Fahruntüchtigkeit? Wie bewertet man Bereitschaftsdienste? Und wie teilt man den Arbeitslohn bei internationalen Tätigkeiten auf? Diese Entscheidungen haben große Folgen für die Reisekostenabrechnung und die Versteuerung von Firmenwagen. Aber auch abseits davon gibt es wichtige Neuigkeiten, denn die Finanzverwaltung prüft eine Steuerbegünstigung für Deutschkurse, die Arbeitgeber für Flüchtlinge anbieten. Zudem beleuchten wir, wann ein vom Reiseveranstalter gewährter Rabatt zu steuerpflichtigem Arbeitslohn wird. Mit diesen Einblicken sind Sie für die nächste Betriebsprüfung gut vorbereitet.
Erste Tätigkeitsstätte: Keine 1%-Regelung bei Fahruntüchtigkeit
Ein Urteil des FG Düsseldorf stellt klar, dass der Ansatz des geldwerten Vorteils für volle Kalendermonate entfällt, wenn einem Arbeitnehmer die Nutzung des Firmenwagens wegen einer Erkrankung und daraus folgender Fahruntüchtigkeit untersagt ist. Die erste Tätigkeitsstätte spielt hierbei eine untergeordnete Rolle.
Zuschläge für Bereitschaftsdienste: Nicht immer steuerfrei
Der BFH hat entschieden, dass pauschale Zuschläge für Bereitschaftsdienste nicht unter die Steuerbefreiung für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit fallen. Entscheidend ist nämlich, dass die Zuschläge klar für die tatsächlich geleistete Arbeit zu diesen Zeiten gezahlt werden und nicht Teil einer einheitlichen Bezahlung sind.
Arbeitslohnaufteilung bei Auslandstätigkeit: BMF schafft Klarheit
Wenn Mitarbeiter sowohl im Inland als auch im Ausland tätig sind, muss der Arbeitslohn aufgeteilt werden. Ein neues BMF-Schreiben erklärt, wie Sie den nicht direkt zuordenbaren Arbeitslohn aufteilen können – entweder nach tatsächlichen oder nach vereinbarten Arbeitstagen.
Deutschkurse für Flüchtlinge: Steuerbegünstigung wird geprüft
Der Bundesrat hat die Bundesregierung gebeten, eine Steuerbegünstigung für Deutschkurse zu prüfen, die Arbeitgeber für beschäftigte Flüchtlinge anbieten. Bisher wertet die Finanzverwaltung die Kostenübernahme in voller Höhe als Arbeitslohn, aber eine Neuregelung könnte hier für Entlastung sorgen.
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