Lohnsteuermitteilung 4/2018 als PDF
Die Highlights der Lohnsteuer-Mitteilungen 04/2018: Dauerkarten, Dienstwagen und wichtige Urteile
Diese Ausgabe der Lohnsteuer-Mitteilungen gibt Ihnen wichtige Antworten auf Fragen aus der Praxis. Ein zentrales Thema sind dabei die Steuerfallen bei der Überlassung von Dauerkarten für Mitarbeiter und Geschäftsfreunde, denn ein neues Urteil zeigt klar, wann aus einem netten Extra eine teure Steuerfalle wird. Wir erklären Ihnen auch, wie Sie die Pauschalierung nach § 37b EStG richtig anwenden. Aber auch bei anderen Themen gibt es wichtige Neuigkeiten: Der Bundesfinanzhof schränkt die doppelte Haushaltsführung weiter ein, wenn die Hauptwohnung zu nah am Arbeitsplatz liegt. Zudem gibt es eine wichtige Klarstellung zur Ermittlung des Bruttolistenpreises bei Importautos, die für die Dienstwagenbesteuerung sehr wichtig ist. Schließlich stellen wir die neuen Regeln zur Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter vor und erklären, wie sich diese auf die steuerfreie Überlassung von IT-Geräten an Mitarbeiter auswirken. Mit diesen Einblicken sind Sie für die nächste Betriebsprüfung gut vorbereitet.
Dauerkarten für Mitarbeiter und Geschäftsfreunde: So vermeiden Sie die Steuerfalle
Die Einladung zu einem Fußballspiel ist eine beliebte Geste, aber das Finanzamt sieht darin schnell einen steuerpflichtigen Vorteil. Ein aktuelles Urteil des FG Bremen bestätigt, dass Sie die Kosten für Business-Seats als Zuwendung pauschal versteuern müssen.
Doppelte Haushaltsführung: Hauptwohnung am Arbeitsort?
Können Sie eine doppelte Haushaltsführung geltend machen, wenn die Hauptwohnung nur 36 km von der Arbeit entfernt ist? Der BFH sagt nein und legt den “Beschäftigungsort” neu aus, denn entscheidend ist jetzt nicht mehr die Entfernung, sondern eine zumutbare Fahrzeit von etwa einer Stunde.
Bruttolistenpreis bei Importfahrzeugen: Wie bewerten Sie richtig?
Wenn Sie ein Importfahrzeug ohne deutschen Listenpreis haben, gilt für die 1-%-Regelung nicht der ausländische Preis. Der BFH stellt klar, dass Sie den Wert schätzen müssen. Als Orientierung können dabei die typischen Verkaufspreise von Import-Händlern dienen.
Neue GWG-Grenze: Was ändert sich bei der Abschreibung ab 2018?
Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) ist auf 800 Euro gestiegen. Das vereinfacht nicht nur die betriebliche Abschreibung, sondern wirkt sich auch positiv auf die steuerfreie Überlassung von Geräten wie Smartphones oder Laptops an Mitarbeiter aus.
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